Friday, January 12, 2007

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Urteil

Die Chancen des zu 15 Jahren Haft verurteilten Terrorhelfers Mounir El Motassadeq, seine Strafe nicht antreten zu müssen, sind weiter gesunken.
Die Verteidiger des Marokkaners hatten bereits im Vorfeld der Entscheidung angekündigt, das Verfahren vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen, falls die Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile des Bundesgerichtshofes und des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) scheitere. Außerdem wollen die Anwälte eine Wiederaufnahme des Verfahrens beim 7. Strafsenat des OLG anstreben.
Das Oberlandesgericht hatte am Montag die Strafe gegen den Marokkaner wegen Beihilfe zum Mord an den 246 Passagieren und Besatzungsmitgliedern der am 11. September 2001 in den USA zum Absturz gebrachten vier Flugzeuge sowie der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung auf 15 Jahre Gefängnis neu festgesetzt.
Der BGH hatte zuvor im Herbst ein Urteil des OLG vom August 2005 verschärft, das Motassadeq lediglich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen und zu sieben Jahren Haft verurteilt hatte. Zur Festsetzung einer neuen Strafe hatte der BGH das Verfahren anschließend an das OLG zurückverwiesen.
(ddp)

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