Monday, April 09, 2007

Darf man in den öffentlichen Toiletten eines Krankenhauses rituelle islamische Waschungen vornehmen?

Vor den Gebeten sind gläubige Muslime gehalten ihre Körper rituell zu reinigen. Diese Waschungen nennt man auf arabisch "Wudu" ("Abdest" auf persisch). Im Maryland Medical Center in Baltimore hat das Sicherheitspersonal einen Muslim aus dem Krankenhaus geworfen, weil der Mann sich auf den öffentlichen Toiletten zur Vorbereitung auf ein Gebet im Waschbecken die Füße gewaschen hat. Nun verklagt der Mann das Krankenhaus auf 30 Millionen Dollar Schadensersatz wegen Diskriminierung. Auch auf europäische Gerichte dürfte in absehbarer Zeit die Frage zukommen, ob man sich auf öffentlichen Toiletten die Füße waschen darf (Quelle: AP Baltimore 8. April 2007 ).
akte islam

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