Wednesday, February 20, 2008

Deutschland: Bestattungsgesetz soll zugunsten von Moslems geändert werden

In der Bundesrepublik Deutschland dürfen Bestattungen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes stattfinden. Damit soll der Scheintod ausgeschlossen werden. Auch müssen Leichen eingesargt zum Friedhof befördert und im Grab auch in einem Sarg bestattet werden. Nach islamischer Tradition dagegen soll der Tote nur in ein Tuch gehüllt werden soll noch am Sterbetag beigesetzt werden. Vor dieser islamischen Tradition verbeugen sich nun auch immer mehr Bundesländer. So will der Berliner Senat Bestattungen nach islamischer Tradition erleichtern.
Moslems sollen in Deutschland auch bei ihrem Tod Sonderrechte erhalten und noch am Todestag und nur in einem Tuch beerdigt werden dürfen. Eine entsprechende Novelle des Bestattungsgesetzes von 2004 werde derzeit geprüft, teilte die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit im Berliner Abgeordnetenhaus mit. (Quelle: Berliner Morgenpost 20. Februar 2008).
akte-islam.de

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