Sunday, April 06, 2008

Sonderrechte für Moslems im Strassenverkehr

Wir hatten unlängst an dieser Stelle über einen moslemischen Busfahrer aus London berichtet, der den erstaunten Passagieren während der Fahrt erklärte, er müsse jetzt zu Allah beten, dann anhielt, alle Fahrgäste aussteigen ließ, einen Gebetsteppich ausrollte und sich auf dem Boden des Busses in Richtung Mekka verneigte. Die Passagiere glaubten an einen Streich mit verstärkter Kamera - doch die Arbeitgeber des Mannes gaben ihm nun Recht. Der muslimische Busfahrer habe schließlich seine Pausenzeit für das islamische Gebet genutzt. Und damit sei die Angelegenheit in Ordnung. Als Moslem müsse er ja zu bestimmten Zeiten zu Allah beten (Quelle: Slough & Windsor Observer 6. April 2008). Ein weiterer aktueller Fall: Der Moslem Mohammed Anwar wurde in Glasgow in einer Strasse, in der man höchstens 30 Meilen schnell fahren durfte, mit 64 Meilen geblitzt. Jedem anderen Nicht-Moslem hätte man danach den Führerschein weggenommen, aber der Richter befand: Mohammed Anwar hat eine Zweit- und eine Drittfrau. Und zwischen denen muss er schnell hin- und herpendeln, um seine ehelichen Pflichten erfüllen zu können. Deshalb sei ihm das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit zwar nicht gestattet, aber er muss nur 200 Pfund Stafe zahlen. Der Moslem darf seinen Führerschein mit Berufung auf die Vielehe (Polygamie) behalten (Quelle: Daily Mail 5. April 2008). Natürlich ist die Vielehe in Großbritannien verboten. Und natürlich darf sich nun kein Nicht-Moslem, der auf dem Weg zu einer Geliebten ist, auf dieses Urteil berufen. Denn im westlichen Kulturkreis sind längst schon nicht mehr alle Menschen vor Gericht gleich...
akte-islam.de

1 comment:

Anonymous said...
This comment has been removed by a blog administrator.