Thursday, April 10, 2008

Vor Gericht: In dubio pro Moslem - Im Zweifel für den Muslim...?

Im europäischen Kulturkreis gab es bislang bei der Strafverfolgung Einigkeit darüber, dass Vergewaltigungen ebenso wie andere Straftaten unabhängig von Alter, Religionszugehörigkeit oder Ansehen der Person lückenlos aufgeklärt und bestraft werden müssen. Nun sehen wir immer öfter Fälle, bei denen die alt hergebrachten Rechtsgrundsätze offenkundig nicht mehr gelten. In Großbritannien soll der Stadtverordnete Asaf A. ein 16 Jahre altes Mädchen vergewaltigt haben. Das Mädchen und die Eltern zeigten ihn an. Der Mann bestritt die Tat - und es gab keine weiteren Ermittlungen. Er ist weiterhin Stadtverordneter. Nun geht die Mutter des Mädchens an die Öffentlichkeit und teilt mit, es könne doch nicht sein, dass gegen Herrn Asaf A. nicht weiter ermittelt werde, nur weil er die Tat bestreite und Stadtverordneter sei. Sie hat nun in einer öffentlichen Fragestunde der Stadtverwaltung drei Minuten Zeit, um den Fall zu schildern und die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit zu erwecken - ganze drei Minuten, die ihr zugebilligt wurden (Quelle: Oldham Chronicle April 2008).
akte-islam.de

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