Friday, August 15, 2008

Deutschland: Sonderrechte für Moslems - Sargzwang soll entfallen

Foto: "Janazza" - heißt die mohammedanische Beerdigungsart im Leinensack
In Deutschland gibt es einen Friedhofszwang. Niemand kann einen Menschen einfach so irgendwo auf einem Acker beerdigen. Und es gibt einen Sarg- oder Urnenzwang. Menschen dürfen nicht einfach so in der Erde verscharrt werden. Von Bundesland zu Bundesland sind die Bestattungsvorschriften anders. Denn das alles ist Ländersache. Weil Moslems aber andere kulturelle Vorstellungen von Beerdigungen haben, soll nun in Baden-Württemberg nach den Wünschen der Grünen und der FDP der Sargzwang aufgehoben werden - den Moslems zuliebe. Sie sollen ihre Toten auch in einem Leinensack beerdigen dürfen. (siehe dazu Kopp-Verlag)
Man will sich in Baden-Württemberg dem hessischen Modell anschließen: Tote Moslems werden in einem Sarg bis an die Gruft gebracht, dann erst wird der Deckel abgenommen und sie werden im offenen Sarg im Leinensack ohne Deckel beerdigt - mit dem Blick nach Mekka. Die Grünen und die FDP würden bei Moslems aber gern den Sarg ganz entfallen lassen, nur die CDU mit ihren christlichen Traditionen verhafteten Wurzeln sträubt sich noch dagegen.... Unwahr ist hingegen die Behauptung, dass es künftig auch Flußbestattungen im Rhein für Hindus oder öffentliche Verbrennungen von Leichen auf Holzscheiten geben wird. Die Sonderrechte werden nur Moslems gestattet...
akte-islam.de

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