Thursday, October 09, 2008

Verfassungsfeinde im NRW-Schulministerium

Schülerinnen dürfen Kopftuch tragen - Die Laschet-CDU/FDP verhöhnt die Landesverfassung
D ü s s e l d o r f (idea/jwd) – Schülerinnen in Nordrhein-Westfalen dürfen Kopftuch tragen. Ein Verbot sei nicht vereinbar mit dem Schulgesetz, stellt das Schulministerium klar. Ja, aber das Verbot ist vereinbar mit der Landesverfassung. Im Jahr 2004 sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshof für das Land NRW, Michael Bertrams, der Tageszeitung die Welt:" ...die NRW-Landesverfassung verpflichte dazu, die Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs-und Kulturwerte zu erziehen."Er forderte klipp und klar das Kopftuch zu verbieten.
(Quelle: DIE WELT,18. Mai 2004)
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