Thursday, December 04, 2008

Gefängnisstrafe wegen Internet-Werbung für Al-Qaida rechtskräftig

Die bundesweit erste Verurteilung wegen Internet-Werbung für die Terrororganisation Al-Qaida ist rechtskräftig. Der Staatsschutzsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe bestätigte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Celle, das im Juni einen Iraker zu drei Jahren Haft verurteilt hatte.
Der Iraker hatte in den Jahren 2005 und 2006 Audiobotschaften von Al-Qaida-Führer Osama bin Laden, dessen Stellvertreter Aiman al Zawahiri und dem inzwischen getöteten Al-Qaida-Führer im Irak, Abu Musab al Zarqawi, über das Internet verbreitet. Damit habe er um Mitglieder oder Unterstützer für die Terrororganisation geworben, befand das OLG.
Indem er in einem islamistisch ausgerichteten, für jedermann zugänglichen Chatroom die Audiodateien und Linksammlungen zu Reden der Topterroristen bereitgestellt habe, habe er sich "als Multiplikator in den Dienst von Al-Qaida gestellt". Mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit sei dies nicht zu rechtfertigen. Das Verfahren vor dem OLG Celle war der bundesweit erste Prozess gegen einen Angeklagten, der im Internet für das Al-Qaida-Netzwerk geworben hatte. Das Urteil sollte laut OLG als "warnendes Signal für Nachahmer" dienen.
(AZ: StB 28/08 - Beschluss vom 25. November 2008)
(ddp/Bild:frontpagemag.com)

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