Gauweiler gegen Eilverfahren bei neuem Gesetz zu Lissabon-Vertrag
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler warnt die große Koalition in Berlin davor, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Reformvertrag von Lissabon das neue Begleitgesetz im Eilverfahren zu erarbeiten. Man dürfe jetzt nicht aus gesichtswahrenden Gründen ein neues Begleitgesetz "zusammenzimmern", sagte Gauweiler am Dienstag "Spiegel Online". Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass das deutsche Zustimmungsgesetz zum Lissabon-Vertrag zwar mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Begleitgesetz sei jedoch verfassungswidrig, weil es Bundestag und Bundesrat keine ausreichenden Beteiligungsrechte einräume. Gauweiler hatte mit gegen den Vertrag geklagt. Er sagte nun, durch das Urteil sei das alte Zustimmungsverfahren im Grunde für obsolet erklärt worden. "Das Bundesverfassungsgericht hat auch festgestellt, dass künftig für die Zustimmung Deutschlands in Brüssel nicht mehr wie bisher ein Handzeichen eines Ministers oder Ministerialbeamten ausreicht." Vielmehr setze eine Zustimmung Deutschlands zu EU-Vorhaben künftig in vielen Einzelfällen ein Gesetzgebungsverfahren von Bundestag und Bundesrat voraus.
(ddp)
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