Karlsruhe sagt Jein zum Lissabon-Vertrag
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag "sehr froh". Die Entscheidung werde die "europäische Gesinnung" der Bürger stärken und damit eine "pro-europäische, volkspädagogische Wirkung" haben, sagte er in Karlsruhe. Das Gericht habe "das Volk als Souverän massiv gestärkt" und dem Bundestag "Hausaufgaben" mit auf den Weg gegeben. Gauweilers Prozessbevollmächtigter Dietrich Murswiek umschrieb die Reichweite des Urteils folgendermaßen: Der Bundestag sei durch den EU-Reformvertrag "weitgehend entmachtet" worden. Das Gericht gebe dem deutschen Parlament nun "Macht zurück".
Tatsächlich musste das Bundesverfassungsgericht offenbar den Bundestag ein Stück weit "zum Jagen tragen", wie es in Justizkreisen hieß. Gerichtsvizepräsident Andreas Voßkuhle formulierte dies natürlich höflicher: "Das Grundgesetz sagt ´ja´ zu Lissabon, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung." Die europäische Vereinigung dürfe nicht so verwirklicht werden, dass in den Mitgliedstaaten kein ausreichender Raum zur politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse mehr bleibe.
Die große Koalition will das jetzt für verfassungswidrig erklärte "Begleitgesetz", das keine ausreichenden Beteiligungsrechte des Bundestags und des Bundesrats bei "europäischen Rechtssetzungs- und Vertragsänderungsverfahren" vorsah, nun rasch überarbeiten.
(ddp/JWD)
Tatsächlich musste das Bundesverfassungsgericht offenbar den Bundestag ein Stück weit "zum Jagen tragen", wie es in Justizkreisen hieß. Gerichtsvizepräsident Andreas Voßkuhle formulierte dies natürlich höflicher: "Das Grundgesetz sagt ´ja´ zu Lissabon, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung." Die europäische Vereinigung dürfe nicht so verwirklicht werden, dass in den Mitgliedstaaten kein ausreichender Raum zur politischen Gestaltung der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebensverhältnisse mehr bleibe.
Die große Koalition will das jetzt für verfassungswidrig erklärte "Begleitgesetz", das keine ausreichenden Beteiligungsrechte des Bundestags und des Bundesrats bei "europäischen Rechtssetzungs- und Vertragsänderungsverfahren" vorsah, nun rasch überarbeiten.
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