Tuesday, December 15, 2009

Schweiz: Schwimmen müssen alle

Das Bundesgericht hat seine Praxis geändert: Neu müssen muslimische Schüler in den obligatorischen Schwimmunterricht.
Eine tunesische Familie in Schaffhausen wollte ihre damals elf und neun Jahre alten Söhne 2006 vom gemischten Schwimmunterricht dispensieren lassen. Sie machten geltend, dass der Anblick von leicht bekleideten Mädchen für sie als strenggläubige Moslems verboten sei.Noch 1993 hatte das Bundesgericht die Dispensation eines muslimischen Mädchens vom Schwimmunterricht geschützt. Jetzt hat es seine Haltung revidiert: Das Interesse an der Integration und der Gleichstellung der Geschlechter sei über die Glaubens- und Gewissensfreiheit zu stellen, führten die Richter zu ihrem Entscheid aus, den sie mit drei gegen zwei Stimmen fällten. Alle Kinder müssten die obligatorischen Schulfächer besuchen. Der Entscheid sei nicht gegen Muslime gerichtet, sondern zugunsten einer starken staatlichen Schule, die ihren Integrationsauftrag erfüllen müsse.Den Kantonen sei es aber weiterhin erlaubt, auch künftig Dispense zu erteilen.Die Familie hat vor, das Urteil beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg anzufechten.
Bundesgericht, Urteilsberatung vom 24. Oktober 2008 (2C-149/2008)
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