Monday, January 11, 2010

Schweiz: Migrationsamt verfügte 206 "Ausgrenzungen"

Das Migrationsamt kann andern Kantonen zugewiesene Asylbewerber und andere Ausländer ausgrenzen und ihnen verbieten, das Gebiet des Kantons Basel-Stadt zu betreten.
Das Migrationsamt hat im vergangenen Jahr 206 Personen ausgegrenzt und ihnen den Aufenthalt im Kanton Basel-Stadt untersagt. Es handelt sich dabei um Personen, die von der Polizei entweder wegen Diebstahls, Drogenhandels oder auch beim Betteln angehalten worden waren. 95 der ausgegrenzten Personen wurden beim Dealen erwischt. 74 Leute wurden bei Ladendiebstählen erwischt und erhieten ein Aufenthaltsverbot. Die Zahl der Ausgrenzungen hat innert Jahresfrist um über 50 Prozent zugenommen, meldete das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt.
Ausgrenzungen sind im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer vorgesehen. Die zuständige kantonale Behörde kann Ausländern, die weder eine Aufenthalts- noch eine Niederlassungsbewilligung besitzen und welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden, den Zutritt zu einem bestimmten Gebiet verbieten. Der begründete Verdacht auf Drogenhandel genügt für eine Ausgrenzung. Diese Praxis sei mit der Verwaltungsgericht abgesprochen.
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