Tuesday, August 10, 2010

Fall "Brodsky"

Die Zeitung Yediot Ahronot meldet unter Berufung auf die kölner Staatsanwaltschaft, dass diese die Bedingung polnischer Behörden für die Auslieferung des angeblichen Mossad-Agenten "Uri Brodsky" - die darin besteht, dass er nicht wegen Spionage, sondern allein wegen Papierfaelschung angeklagt werden kann - akzeptiert hat. Schon bei einer oberflächlichen Fallanalyse wird klar, dass der Spionage-Vorwurf der Bundesrepublik an Brodsky, der einem mutmasslichen anderen Agenten bei der Erschleichung des deutschen Passes behilflich gewesen sein soll, der nach Dubai mit eben diesem Pass mit bekannter Mission zur Beseitung des Hamas-Oberterroristen Mabhuh einreiste, absurd wäre, selbst wenn die Polen ebendies von Deutschland, umgekehrt, fordern würden. Die Zeitung weist auch auf die verständlichen Schwierigkeiten der Polen hin, einen Israeli an die Deutschen auszuliefern. Aber das kann a. u. S. keine Rolle gespielt haben, die israelische Staatsangehörigkeit allein ist keine Immunität. Hier ist schlicht rein rechtlich nichts zu holen. Selbst bei grosszügigster Rechtsbeugung durch die kölner Staatsanwälte gibt das StGB die Spionage gegen die Bundesrepublik nicht her. Die Zeitung spekuliert sogar, wiederum unter Berufung auf die Quellen in Köln, dass Brodsky womöglich gar nicht vor Gericht kommt. So könnte die masslos aufgeblaehte Geschichte eines angeblichen "Mossad-Agenten" schliesslich, wenn überhaupt, in einer Anklage enden, die Brodsky eine Straftat vorwirft, die an eine Ordnungswidrigkeit grenzt.
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