Monday, September 06, 2010

Der Bulle von Moslemgladbach

Nun, es entspann sich jedenfalls ein munteres Gespräch teils mit, teils ohne Beteiligung der Polizeibeamten darüber, ob die Polizei denn das nächtliche salafistische Treiben einfach so zu Lasten der seit Tagen verschreckten Anwohner dulden und, wie Herr Hauptkommissar Nopper mit Nachdruck erklärte, auch schützen müsse. Im Laufe der Diskussion mit den anderen Anwohnern über die Vorgänge und das energische Auftreten der Polizei gegenüber den Anwohnern - nicht etwa gegenüber den Salafisten - vertrat der Verfasser auch die Auffassung, dass nicht etwa nur Polizisten im Dienst keine Mimosen sein dürften, sondern beispielsweise auch Feuerwehrleute oder Ärzte in ihrem schweren Dienst. Wer diese Belastungen nicht aushalte, müsse halt überlegen, ob er sich nicht rechtzeitig für einen anderen, weniger belastenden Berufsweg, beispielsweise den des Verkäufers entscheiden solle. Dies Gespräch fand in einiger Entfernung mit dem Rücken zu den Polizeibeamten statt. Dennoch gelang es den Beamten, dieses Gespräch mitzuhören und sofort gegen den Verfasser einzuschreiten.
Herr Hauptkommissar Nopper forderte den Verfasser dieser Zeilen lautstark und ultimativ auf, seine Ausweispapiere vorzulegen. Auf den Hinweis, dieselben nicht mitzuführen, wurde unter Anwendung körperlicher Gewalt zur Leibesvisitation geschritten, um ein Identitätspapier zu finden. Natürlich bat der Verfasser, dies zu unterlassen, da er doch bereits bekundet habe, keine Ausweispapiere mit sich zu führen. Außerdem sei man wegen der Kontakte zur Polizei ohnehin schon miteinander persönlich bekannt. Alle umstehenden Nachbarn hätten ebenfalls die Identität des Verfassers zweifelsfrei bezeugen können. Es half alles nichts, der Verfasser wurde ins Polizeifahrzeug gezwungen und hier wurde auch der Tatvorwurf erläutert: Der Verfasser habe durch die Verwendung des Worte „Mimose“ in einiger Entfernung die Beamtin Bodens beleidigt. Dies sei ausreichend für die jetzt erforderlichen polizeilichen Handlungen. Unter anderem wurde auch die Filmkamera des Verfassers konfisziert, da der Polizeieinsatz gegen den Tatverdächtigen nicht gefilmt werden dürfe.
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