Saturday, September 21, 2013

Grüne: Beck wollte Sex mit Zwölfjährigen straffrei machen

Jahrelang hat Volker Beck in der Pädophilie-Debatte von Verfälschung gesprochen. Jahrelang hat der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen im Bundestag behauptet, dass sein Text für den 1988 erschienenen Sammelband "Der pädosexuelle Komplex" von dessen Herausgeber Angelo Leopardi (bürgerlich: Joachim S. Hohmann) "im Sinn durch eine freie Redigierung verfälscht" worden sei, wie Beck noch im Mai 2013 erklärte. Leider jedoch, so Beck, habe er sein Original-Manuskript nicht mehr, und weil der Herausgeber 1999 gestorben ist, ließ sich die angebliche Verfälschung bisher nicht nachvollziehen. Jetzt aber ist das Original aufgetaucht. Wer dieses Manuskript, von "Spiegel online" veröffentlicht, mit der Druckversion im "Pädosexuellen Komplex" vergleicht, findet keine Spur einer Verfälschung. Bis auf einige Komma-Korrekturen hat der Herausgeber an Becks Text nichts verändert. Was Beck gesagt hat, entspricht nicht der Wahrheit. Nur in die Überschrift und eine Zwischenzeile hat der Herausgeber eingegriffen. Doch auch da gibt es keine "Verfälschung" – auch wenn Beck nun behauptet, man könne so etwas erkennen. Der Herausgeber, so Beck am Freitag, habe in der Überschrift "meine zentrale Aussage wegredigiert", weil "die von mir gewählte Überschrift erkennbar nicht ins Konzept des Herausgebers passte". Dies entspricht nicht dem Text-Befund. Worum geht es? In dem Text beschreibt und bewertet Beck die Debatten seiner Partei zur Strafbarkeit von Sexualkontakten zwischen Erwachsenen und Kindern unter 14 Jahren. Beck wendet sich einerseits gegen die Forderung, sämtliche diesbezüglichen Strafnormen abzuschaffen, und zitiert zustimmend feministische Warnungen vor Kindesmissbrauch durch pädophile Männer. All dies ist in der Druckfassung ohne jede Änderung beibehalten worden. Andererseits hält Beck fest am Ziel der "Entkriminalisierung" von Pädophilie. Offen plädiert er dafür, das sogenannte Schutzalter abzusenken. Damit würde die uneingeschränkte Strafbarkeit von Sexualkontakten erst bei Kindern unter 12 Jahren (statt schon bei unter 14-Jährigen) einsetzen.
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