Wednesday, July 02, 2014

Auch Deutschland sollte die Burka verbieten

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die Klage gegen das Verbot der Vollverschleierung in Frankreich abgewiesen. Das ist eine klare Bekräftigung des Rechts des säkularen demokratischen Staates, die Grundregeln des Zusammenlebens seiner Bürger gegen die Anmaßungen des religiösen, namentlich des islamischen Fundamentalismus zu verteidigen. Dass die Verteidiger der Burka sich dazu versteigen, die Vollverschleierung – und damit die symbolische Auslöschung weiblicher Identität und Individualität – als ein Menschenrecht zu reklamieren, folgt einer pervertierten Interpretation des Sinns eines solchen Rechts. Seit langem arbeiten islamische Ideologen daran, die Menschenrechte zu einem Schutzmantel für die Zwangsdurchsetzung des Alleingeltungsanspruches religiöser Gebote umzudeuten. Nun besitzt die freie Religionsausübung im demokratischen Rechtsstaat tatsächlich einen hohen Rang. Doch sie findet ihre Grenze, wo sie die für alle Bürger gleichermaßen verbürgte Menschenwürde verletzt. Menschenrechte schützen den Einzelnen nicht nur vor der Willkür des Staates, sondern auch übermächtiger religiöser oder "kultureller" Kollektive. Diese Prinzipien wollen islamische Ideologen systematisch verwirren. Deshalb geben sie die Vollverschleierung, die zur Stigmatisierung und Ausgrenzung der Frau aus dem öffentlichen Raum ersonnenen wurde, als Angelegenheit der "Privatsphäre" aus.
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