Thursday, July 10, 2014

Deutsche Sprachtests für Ehepartner von Türken nicht rechtens

Wer zu seinem Ehegatten nach Deutschland ziehen will, muss sich verständigen können. Das verlangt der deutsche Gesetzgeber. Doch nun kassiert der Europäische Gerichtshof die Regelung. Die Sprachtests für Ehepartner von in Deutschland lebenden Türken sind nicht rechtens. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag (10. Juli) entschieden. Seit 2007 müssen Männer oder Frauen, die ihren Ehepartnern nach Deutschland folgen wollen, grundlegende Deutschkenntnisse nachweisen. Dies soll die Integration fördern und Zwangsverheiratungen erschweren. Im Fall der Türkei verstießen die Sprachanforderungen jedoch gegen Vereinbarungen mit dem EU-Vorläufer Europäische Wirtschaftsgemeinschaft vom Beginn der 1970er Jahre, urteilten die Richter (Rechtssache C-138/13). Damals vereinbarten beide Seiten, dass die Niederlassung nicht erschwert werden dürfe. Anlass des Luxemburger Richterspruchs ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Die Richter dort müssen den Fall entscheiden und baten ihre Kollegen in Luxemburg um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht. Eine türkische Frau möchte ihrem seit 1998 in Deutschland lebenden Mann folgen. Die Botschaft in Ankara lehnte ihre Anträge auf ein Visum jedoch immer wieder ab, da die Frau nicht über die nötigen Sprachkenntnisse verfüge. Nach deutschen Angaben ist sie Analphabetin. Die deutsche Regelung stelle eine unrechtmäßige Beschränkung der mit der Türkei vereinbarten Niederlassungsfreiheit dar, erklärten die EuGH-Richter. Denn der Sprachnachweis für Angehörige könne türkische Staatsangehörige davon abhalten, sich in Europa niederzulassen. Ein Betroffener könne sich «zu einer Entscheidung zwischen seiner Tätigkeit in dem betreffenden Mitgliedstaat und seinem Familienleben in der Türkei gezwungen sehen». Einschränkungen der Niederlassungsfreiheit könnten zwar gerechtfertigt sein, meint der EuGH. Allerdings müsse es dafür «einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses» geben und die Auflagen dürften nicht unverhältnismäßig sein. Der deutsche Staat verlange jedoch zu viel, so die Richter. Denn mangelnde Sprachkenntnisse verhinderten automatisch eine Familienzusammenführung, ohne dass der Einzelfall berücksichtigt werde.
lampertheimer-zeitung

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