Friday, January 30, 2015

Ein Grund mehr das EU-Assoziationsabkommen mit der Türkei aufzukündigen: Gericht verwirft geforderte Sprachkenntnisse bei Ehegattennachzug


Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat den in Deutschland per Gesetz geforderten Nachweis von Sprachkenntnissen beim Familiennachzug türkischer Staatsangehöriger für unwirksam erklärt. Der Entscheidung des Gerichts vom Freitag zufolge verstößt der betreffende Passus im Aufenthaltsgesetz auf dem Jahr 2007 gegen die sogenannte Stillhalteklausel im EU-Assoziationsabkommen mit der Türkei. Demnach dürfen keine neuen Beschränkungen für türkische Bürger eingeführt werden (AZ: OVG 7 B 22.14).
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