Tuesday, May 05, 2015

Nur soviel zum Kulturerbe der Menschheit: Fatwa zu der Frage, ob Monumente und Götzenstatuen nach dem islamischen Gesetz zerstört werden müssen

Islamisches Online-Zentrum: So vorzugehen, ist islamisch geboten
Von dem Rechtsgutachtergremium www.islamweb.net, dem größten online-basierten arabischen Rechtsgutachterzentrum und einem der größten islamischen Online-Zentren weltweit
(Institut für Islamfragen, dh, 05.05.2015)
Frage: "Wie lautet das Urteil vom islamischen Standpunkt über das Vorgehen der Taliban-Regierung, d. h. die Zerstörung von Denkmälern [bzw. Monumenten oder Standbildern] und Götzenstatuen, die dort [in Afghanisten] stehen?"
Antwort: "Dank sei Allah, Segen und Heil seien auf Allahs Prophet [Muhammad] ... . Die religiösen [islamischen] Belege weisen auf die Pflicht zur Zerstörung der Standbilder und Götzen hin, wenn Muslime dazu die Möglichkeit haben, unabhängig davon, ob diese Statuen noch angebetet werden oder nicht.
Einige dieser Belege: Was Muslim [Sahih Muslim, eine der beiden wichtigsten, authentischsten Überlieferungssammlungen des sunnitischen Islam] über Umar bin Absa überliefert hat: Er [bin Absa] fragte Allahs Propheten [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm: 'Wozu bist du [von Allah] gesandt?' Er [Muhammad] antwortete: 'Er [Allah] hat mich gesandt, um den Verwandten Gutes zu tun, die Götzen zu zerstören und Allah allein anbeten zu lassen, ihn allein, ohne Partner.
Was Muslim [die o.g. Überlieferungssammlung] über Abil-Haiadj al-Assadi überliefert hat: Er sagte: Ali Ibn Abi Talib [der vierte Kalif und Nachfolger Muhammads] sagte mir: Soll ich dir befehlen, was Allahs Prophet [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – mir befohlen hat? Du darfst kein Standbild sehen, ohne es zu zerstören. Du darfst kein Grabmal sehen, ohne dieses der Erde gleich zu machen.
Was at-Tirmidhi und Abu Daud über Abu Huraira überliefert haben: Er sagte, Allahs Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – hat berichtet: [Der Engel] Djibril sprach zu mir: 'Ich bin gestern zu dir gekommen. Was mich daran gehindert hat, die Wohnung zu betreten, in der du dich befunden hast, war: Im Eingang stand ein Standbild eines Mannes und in der Wohnung war ein Vorhang mit [Abbildungen von] Sandbildern und in der Wohnung war ein Hund. Befiehl, den Kopf des Monuments abzuschlagen, damit es wie ein Baum aussieht. Befiehl, aus dem Vorhang zwei Kissen zu machen. Befiehl, den Hund aus der Wohnung zu vertreiben.' Er [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – hat dies getan.
Diese Überlieferung widerspricht dem, der behauptet: 'Ein Standbild soll nur zerstört werden, wenn es angebetet wird, oder nur, wenn zu befürchten ist, dass es angebetet werden könnte. Denn es ist ausgeschlossen, dass sich so etwas [die Götzenanbetung] in der Wohnung von Allahs Propheten hätte ereignen können.
Viertens: Die Belege zum Verbot des Bilderzeichnens von Lebewesen lautet: Z.B. die Aussage von Allahs Prophet: „Die schlimmste Folter erleiden die Zeichnenden“.
Und seine [Muhammads] Aussage: „Diejenigen, die Zeichnungen [Bilder] anfertigen, werden am Jüngsten Tag gefoltert. Ihnen wird gesagt: Bringt, was ihr geschaffen habt, zum Leben!“ 
Und seine [Muhammads] Aussage: „Wer eine Zeichnung im diesseitigen Leben anfertigt, dem wird am Jüngsten Tag befohlen, eine Seele in sie einzuhauchen. Aber er wird es nicht können.“
Dazu existieren weitere Belege zum Verbot des Herstellens solcher Standbilder, und dass dies eine der größten Sünden ist. An-Nawawi, Allah möge ihn begnadigen, sagte in seiner Auslegung zu Sahih Muslim: 'Unsere Zeitgenossen und andere [muslimische] Schriftgelehrten sagten: Es ist verboten, streng verboten, eine Bild [Zeichnung] von einem Tier zu machen. Dies gilt als eine der größten Sünden. Denn deren harte Bestrafung wurde in den Überlieferungen erwähnt.'
Die bloße Existenz eines Standbildes ist verboten, es muss entfernt werden. Die [muslimischen] Schriftgelehrten sind sich darüber einig. Sie sahen sie als ehrlose und nicht schützenswerte Gegenstände an. Derjenige, der sie zerstört, macht sich dadurch nicht strafbar, denn her hat getan, was er tun muss.
Wenn ein Standbild oder eine Götze statt Allah angebetet wird, gilt dies als Beweis dafür, dass es entfernt werden muss. Die Erde muss von ihm gereinigt werden.
Deshalb sagen wir: Was die Taliban-Regierung getan hat, d. h. die Zerstörung des Standbildes Buddhas, der anstelle Allah angebetet wird, ist eine legale Tat, die [von Allah] belohnt wird. Derjenige, der diese Gegenstände nicht zerstört, während er in der Lage ist, dies zu tun, wird [von Allah] bestraft.
Wer denkt, die Standbilder, die zerstört werden müssen, sind nur diejenigen, die auf der Arabischen Halbinsel existierten, macht dabei einen großen Fehler. Denn die o.g. Belege umfassen alle Standbilder und Götzen.
Dass von den Weggefährten [Muhammads] gesagt wird, sie erlaubten Standbilder in den Ländern, die sie eingenommen haben, sind Einbildung und Vermutungen, die nicht authentisch sind. Denn die Weggefährten des Propheten – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – würden nie Standbilder akzeptieren, zumal diese damals angebetet wurden. Falls jemand fragt: 'Warum wurden die Monumente der Pharaonen, Phönizier und anderer von den Eroberern der Weggefährten stehen gelassen?', bekommt er die Antwort:
Diese Standbilder können nur einer der folgenden drei Gruppen angehören:
1. Diese Standbilder befanden sich an abgelegenen Orten, die die Weggefährten nicht erreicht haben. Die Tatsache, dass die Weggefährten [Muhammads] Ägypten eingenommen haben, heißt nicht, dass sie jede Ecke in Ägypten erreicht haben.
2. Die Standbilder könnten nicht direkt sichtbar gewesen sein, vielleicht befanden sie sich innerhalb der Häuser der Pharaonen an anderer Stelle. Allahs Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – war es gewohnt, schnell zu laufen, wenn er an den Häusern der [in den Gräbern] Gefolterten und der Ungerechten vorbeiging. Er [Muhammad] hat sogar verboten, solche Häuser zu betreten.
3. Viele der Standbilder, die heutzutage zu sehen sind, waren von Erde bedeckt und wurden erst kürzlich entdeckt oder wurden von entfernten Orten herbei geholt, an denen sich die Weggefährten [Muhammads] nie befunden haben.
4. Falls bewiesen wäre, dass es damals ein sichtbares Standbild gegeben hätte, müsste auch bewiesen werden, dass die Weggefährten [Muhammads] es gesehen haben und dass sie in der Lage gewesen wären, es zu zerstören. 
Das zeigt, dass die Weggefährten [Muhammads] nicht in der Lage waren, einige Standbilder zu zerstören. Z. B. dauerte die Zerstörung der Buddha-Statue 20 Tage, obwohl dabei Werkzeug, Maschinen und Mittel vorhanden waren, die zur Zeit der Weggefährten [Muhammads] nicht vorhanden waren. 
Das Argument, diese Standbilder seien ein Kulturerbe, ist eeres, belangloses Gerede. Denn [die Standbilder der bei den vorislamischen Arabern verehrten Götter] al-Lat, al-Uzza, Manat und Hubal und andere waren ein Erbe derjenigen, die sie auf der Arabischen Halbinsel angebetet haben. Aber dies ist ein verbotenes Erbe, das entfernt werden muss.
Quelle: fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=7458

No comments: