Monday, November 30, 2015

Den Sala­fisten zu nahe -- Keine Einbürgerung bei fehlender Verfassungstreue

Eine dem Salafismus nahestehende Marokkanerin wird nach einem Gerichtsbeschluss nicht in Deutschland eingebürgert. Das Verwaltungsgericht (VG) Aachen lehnte nach einem am Montag veröffentlichten Urteil die Klage der 21-jährigen Frau ab. Wegen ihrer Nähe zu zwei salafistisch-extremistisch ausgerichteten Moscheen gingen die Richter davon aus, dass ihr abgegebenes Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht ehrlich sei (Urt. v. 19.11.2015, Az. 5 K 480/14).
Das Staatsangehörigkeitsgesetz verlange für die Einbürgerung ein Bekenntnis des Ausländers zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Diese Erklärung sei keine bloße Formalität, betonten die Aachener Richter. Ziel des Bekenntnisses zur Verfassungstreue sei es, die Einbürgerung von Verfassungsfeinden und die daraus herrührende Gefahr für das Staatswesen zu verhindern. Daher müsse es von einer entsprechenden Überzeugung getragen sein. Daran fehle es hier.
Grund für die Zweifel des Gerichts am Bekenntnis der Klägerin zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung waren zum einen die zahlreichen falschen Angaben während des Einbürgerungsverfahrens. So sei ihre Erklärung, von 2005 bis 2009 eine öffentliche Realschule besucht zu haben, nicht korrekt.
Jedenfalls war die 5. Kammer davon überzeugt, dass die Frau der salafistisch-extremistischen Ausrichtung des Islam zumindest sehr nahe stehe und vieles dafür spreche, dass sie eine Anhängerin dieser Ausrichtung sei. Die salafistische Ideologie aber widerspreche in wesentlichen Punkten, insbesondere ihrem Gesellschaftsbild, dem politischen Ordnungssystem, der Gleichberechtigung sowie der individuellen Freiheit den Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
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