Tuesday, December 22, 2015

Wen sollen die betrügerischen EU-Gesetze wohl treffen?

von Denis MacEoin
  • Israels Besetzung der Westbank ist nach den Bedingungen der UNO-Resolution 242 (von 1967) absolut legal; diese wurde sorgfältig formuliert, um Israels Recht zu garantieren, dass es bis zu dem Zeitpunkt dort bleibt, an dem es eine "Beendigung aller Ansprüche oder Kriegszustände und Respekt und Anerkennung der Souveränität, territorialen Integrität und politischen Unabhängigkeit eines jeden Staates in der Region und ihres Rechts in Frieden und Sicherheit zu leben, mit anerkannten Grenzen, frei von Bedrohungen oder Gewalttaten gibt".
  • Wenn die EU erklärt, dass es ihr Ziel sei "auch den Respekt von Positionen und Verpflichtungen in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht zur Nichtanerkennung der Souveränität Israels über die von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebiete" sicherzustellen, dann erkennt sie eindeutig die Gültigkeit einer wichtigen internationalen Vereinbarung nicht an: der UNO-Resolution 242; und sie gibt keine angemessene Erklärung dessen, was sie unter "Souveränität" versteht.
  • Da im Fall der Festlegung solcher Grenzen nur israelische Streitkräfte abziehen müssen, wird die Präsenz israelischer Siedlungen unter den Bedingungen des ursprünglichen Palästina-Mandats des Völkerbundes legal bleiben; sie legten fest, dass es eingehende jüdische Besiedlung in allen Bereichen geben sollte. Diese Bestimmungen des Mandats wurden in UNO-Resolution 181 übernommenen, die zur Gründung eines jüdischen und eines arabischen Staates aufrief.
  • Die Europäische Union hat nie gefordert, dass China, Marokko, Russland, Pakistan oder Indien - alle mit umstrittenen Gebieten - Waren in der Weise kennzeichnen, wie sie von Israel verlangt werden.
  • Die EU hat kein allgemeines Regelwerk für den Umgang mit besetzten Gebieten, Siedlungen oder territorialer Verwaltung, deren Legalität von der EU nicht anerkannt wird. Stattdessen hat die EU besondere Einschränkungen, die sich gegen Israel richten. — die Jura-Professoren Eugene Kontorovich (Northwestern University) und Avi Bell (University San Diego)
Am 7. Dezember verkündete ausgerechnet Deutschland seine Unterstützung der EU-Kennzeichnung von Waren, die auf umstrittenem Land hergestellt werden, das manchmal als israelische "Siedlungen" bezeichnet wird. Abgesehen von der Tatsache, dass Palästinenser das gesamte Land Israel - "vom Fluss bis zum Meer" - offen als eine einzige große Siedlung betrachten, kann man nur staunen, was von der EU jetzt und diese Woche von Deutschland angeordnet wird.
Angesichts der größten Krise ihrer 22-jährigen Geschichte - dem Zustrom von Millionen Migranten aus dem Nahen Osten, Afrika und Afghanistan - verbrachte die Europäische Union einen Großteil des November mit ihrer lange diskutierten Politik Produkte aus den umstrittenen Gebieten der Westbank, der Golanhöhen und Ostjerusalems zu kennzeichnen. Am 11. November forderte sie, dass Exporte (hauptsächlich Obst und Gemüse) aus diesen Gebieten nicht länger als "in Israel hergestellt" bezeichnet werden.
Die vier Seiten lange "Mitteilung zu Auslegungsfragen über die Ursprungsbezeichnung von Waren aus den von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebieten", ausgegeben vom Vollzugsorgan der EU, der 28 Mitglieder starken Europäischen Kommission, führt Mutmaßungen über Israel und die Gebiete an, die von Vertretern Israels bereits angefochten worden sind. Sie beginnt mit dem folgenden Absatz:
(1) Die Europäische Union erkennt in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht Israels Souveränität über die von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebiete, namentlich die Golanhöhen, den Gazastreifen und die Westbank einschließlich Ostjerusalems nicht an und betrachtet sie nicht als Teil des Territoriums Israels, ungeachtet ihres Rechtsstatus unter israelischem Rechts. Die Union hat klar gemacht, dass sie keinerlei Veränderungen an den Grenzen von vor 1967 anerkennt außer denen, auf die die Parteien des Nahost-Friedensprozess (MEPP - Middle East Peace Process) sich geeinigt haben.
Wenn das die Grundlage für eine diskriminierende Maßnahme ist, hat sie wenig bis keine rechtliche Basis. Die Behauptung ihre Interpretation israelischen Rechts in den erwähnten Gebieten sei "in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht" wirft die einfache Frage auf: "Welches internationale Recht"?
Israels Besetzung der Westbank ist nach den Bedingungen der UNO-Resolution 242 (von 1967) absolut legal; diese wurde sorgfältig formuliert, um Israels Recht zu garantieren, dass es bis zu dem Zeitpunkt dort bleibt, an dem es eine "Beendigung aller Ansprüche oder Kriegszustände und Respekt und Anerkennung der Souveränität, territorialen Integrität und politischen Unabhängigkeit eines jeden Staates in der Region und ihres Rechts in Frieden und Sicherheit zu leben, mit anerkannten Grenzen, frei von Bedrohungen oder Gewalttaten gibt".
Da trotz zahlreicher Versuche der Regierungen Israels sie herbeizuführen keine sicheren und anerkannten Grenzen festgelegt worden sind, bleibt Israels Präsenz dort vollkommen legal. Und da im Fall der Festlegung solcher Grenzen nur israelische Streitkräfte abziehen müssen, wird die Präsenz israelischer Siedlungen unter den Bedingungen des ursprünglichen Palästina-Mandats des Völkerbundes legal bleiben; sie legten fest, dass es eingehende jüdische Besiedlung in allen Bereichen geben sollte. Diese Bestimmungen des Mandats wurden in UNO-Resolution 181 übernommenen, die zur Gründung eines jüdischen und eines arabischen Staates aufrief.
Gleichermaßen ist die Erklärung, dass die EU "jegliche Veränderungen an den Grenzen von vor 1967 nicht anerkennt" rechtlich nicht nur hinfällig, sondern auch anstößig. Es gab niemals derartige Grenzen von vor 1967. Die Waffenstillstandslinien, die 1949 bei der Einstellung des Kriegs von 1948/49 zwischen Israel und mehreren arabischen Feinden festgelegt wurden, sind keine Grenzen. Und da der Krieg von 1967 von Israel als Verteidigungskrieg geführt wurde, ist seine angebliche "Besatzung" (zu der damals der Gazastreifen gehörte) von Gebieten, die vorher von zwei den Krieg führenden Staaten (Ägypten im Gazastreifen und Jordanien in der Westbank) besetzt waren, nach dem internationalen Kriegsrecht, in erster Linie gemäß Artikel 51 der UNO-Charta, völlig legal.
Wenn die "Mitteilung zu Auslegungsfragen" der EU weiterhin erklärt, dass es ihr Ziel sei "auch den Respekt von Positionen und Verpflichtungen in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht zur Nichtanerkennung der Souveränität Israels über die von Israel seit Juni 1967 besetzten Gebiete" sicherzustellen, dann erkennt sie eindeutig die Gültigkeit einer wichtigen internationalen Vereinbarung nicht an: der UNO-Resolution 242; und sie gibt keine angemessene Erklärung dessen, was sie unter "Souveränität" versteht.
Die Debatten über Besatzung, internationales Recht, Souveränitätsstatus und so weiter müssen für sich angegangen werden. Es reicht hier zu sagen, dass die pauschale Erklärung der EU zu ihrer Durchsetzung von internationalem Recht ernsthaft in Frage zu stellen ist. Und es muss hinzugefügt werden, dass die Einbeziehung des Gazastreifens in die besetzten Gebiete der Tatsache nicht Rechnung trägt, dass Israel 2005 komplett aus dem Gazastreifen abzog und dass aus dem Gazastreifen seit mehr als einem Jahrzehnt keine Waren mit der Kennzeichnung "hergestellt in Israel" exportiert werden.
Die israelische Antwort auf die Entscheidung der EU kam rasch. Premierminister Benjamin Netanyahu kommentierte:
"Die Entscheidung der EU ist scheinheilig und stellt zweierlei Maß dar; sie greift Israel heraus und nicht die 200 anderen Konflikte in der Welt. Die EU hat sich entschieden nur Israel zu kennzeichnen und wir sind nicht bereit die Tatsache zu akzeptieren, dass Europa die Seite kennzeichnet, die von Terrorismus angegriffen wird. Die israelische Wirtschaft ist stark und wird das überstehen; diejenigen, denen es weh tun wird, sind die Palästinenser, die in israelischen Fabriken arbeiten. Die EU sollte sich schämen."
Netanyahu wurde von Isaak Herzog, dem Parteichef der größten Oppositionspartei Israels Zionistische Union unterstützt. Er sagte, dass er "diese schädliche und unnötige Maßnahme ablehnt". Herzog nannte die Entscheidung "einen Preis, den Europa dem Terror verleiht" und fügte hinzu, dass das "nur einem Zweck dient - den Hass und den regionalen Konflikt fortzusetzen. Diese Produkte zu kennzeichnen ist ein Akt der Gewalt von Extremisten, die die Situation weiter anheizen wollen und die EU geht ihnen in die Falle."
Israels Außenministerium drückte weitere Unterstützung für die Entschlossenheit aus, dass die neue Gesetzgebung diskriminierend ist. Es stellte das diskriminierende Wesen der Entscheidung heraus: "Es ist rätselhaft und sogar irritierend, dass die EU sich entscheidet bei Israel zweierlei Maß anzulegen, während ignoriert wird, dass es weltweit mehr als 200 andere territoriale Auseinandersetzungen gibt, darunter die, die sich innerhalb der EU und vor ihrer Haustür stattfinden. Die Behauptung, dies sei eine technische Frage, ist zynisch und haltlos."
Netanyahu und das israelische Außenministerium haben recht. Es gibt zahllose territoriale Konflikte rund um die Welt. Solche, die herausstechen, sind die, in denen ein Staat illegal das Territorium eines anderen Volks besetzt oder sich einverleibt. Nach der chinesischen Invasion Tibets 1950 wurde das Land als "autonome Region" in die Volksrepublik China eingegliedert. Als Spanien und Mauretanien sich 1967 bzw. 1979 aus der Westsahara zurückzogen, annektierte Marokko das Gebiet. Es besetzt immer noch zwei Drittel dieses gewaltigen (266.000 Quadratkilometer großen) Gebiets, obwohl es keine einzige UNO-Resolution gibt, die seine Souveränität dort anerkennt. Der Kaschmir wird von nicht weniger als drei Ländern kontrolliert - Indien, Pakistan und China - und jedes davon hält einen anderen Teil des ehemaligen Fürstenstaats. Diese Teilung hat zu zwei Kriegen zwischen Indien und Pakistan geführt und bleibt heiß umstritten, ohne eine formale internationale Anerkennung von territorialen Rechten. 2014 entsandte Russland Streitkräfte, begann einen Krieg und annektierte die Krim, ein Gebiet, das formell als Teil der Ukraine anerkannt worden war. Die UNO-Vollversammlung stimmte danach für eine Resolution, die die internationale Gemeinschaft aufforderte keinerlei Veränderung am Status der Krim anzuerkennen.
All die oben angeführten Konflikte beinhalten territoriale Ansprüche, die im Kern illegal sind, in denen die Europäische Union aber niemals forderte, dass China, Marokko, Russland, Pakistan oder Indien Waren in der Weise kennzeichnen, wie sie von Israel gefordert werden. Es gibt keine Etiketten mit der Aufschrift "hergestellt in Tibet (produziert von Besatzungs-Han-Chinesen)", "Krim-Produkte unter russischer Besatzung" oder "Phosphate der Westsahara (gewonnen von marokkanischen Siedlern)".
Es wird schlimmer. Die Europäische Union war (zusammen mit den USA, Großbritannien, China, Frankreich, Russland und Deutschland) einer der Unterzeichner des Gemeinsamen umfassenden Aktionsplans (JCPA - Joint Comprehensive Plan of Action), dem berüchtigten Deal mit der Islamischen Republik Iran, die dieser erlaubt Atomwaffen zu bauen, obwohl sie Jahrzehnte lang ihre Verpflichtungen aus dem Atomwaffensperrvertrag verletzte. In Erwartung der Aufhebung der Sanktionen gegen den Iran haben europäische Diplomaten und Geschäftsleute ihre Koffer gepackt und sich Richtung Teheran aufgemacht, um Handelsabkommen vorzubereiten, die den Export europäischer Produkte in den Iran und den Import iranischer Waren nach Europa ermöglichen: ein "Pistazien-Handel". Sie werden von den europäischen Regierungen dazu ermutigt das zu tun, so von Großbritannien durch seine offizielle UK Trade and Investment-Gruppe. Allerdings ist der Iran der größte Terrorunterstützer-Staat der Welt und Teheran ist immer noch tief in die Kämpfe im Jemen, dem Irak, Syrien und dem Libanon verwickelt, während es die Hamas im Gazastreifen unterstützt und herummanövriert, um deren Einfluss in der Westbank zu verstärken.
Der scheinbar harmlose Schritt, angeblich aus "technischen Gründen" unternommen, offenbart klar das rassistische, antisemitische Fundament, das bei Mitgliedern der Europäischen Union immer noch gesund und munter ist. Er greift Israel für einen Umgang heraus, der anderen, größeren Ländern nicht zuteil wird, auch wenn ihre Besatzung und Annexion zu Konflikt, Verbrechen, Terrorismus und sogar wiederholter Drohung mit Völkermord geführt hat und immer noch führt. Ein solches Herausgreifen spiegelt die vielen anderen Wege, auf die Länder, Weltgremien (wie die Organisation der Islamischen Kooperation, die Arabische Liga oder der UNO-Menschenrechtsrat) Israel isolieren und willkürliche, erfundene Standards an es anlegen, die für kein anderes Land der Welt gelten.
Die Bewegung Boykott, De-Investitionen, Sanktionen, von der diese europäische Kennzeichnung ein Teil ist, führt das Thema der Kennzeichnung von Produkten noch weiter. Sie beteiligt sich nicht nur mit eigenwilliger Lenkung des Handels; sie versucht auch akademische, Kultur- und Wissenschaftsbereiche zu bedrängen. Die EU-Direktive zu Kennzeichnung wird bereits als Rechtfertigung für BDS-Politik bejubelt. Mahmud Nawajaa aus Ramallah, der allgemeine Koordinator für das Palästinensische Nationale BDS-Komitee, hat gesagt, die Kennzeichnung sei ein "Zeichen, dass die europäischen Regierungen bereiter sind auf die öffentliche Meinung, Kampagnen der Zivilgesellschaft und israelische Uneinsichtigkeit zu reagieren und werden bereiter etwas Grundsätzliches gegen israelische Verletzungen des internationalen Rechts zu unternehmen." Er konkretisierte natürlich nicht, welche Gesetze Israel angeblich verletzen sollte.
Israel ist nicht allein, was die Ablehnung der EU-Direktive angeht. Am 9. November schickte eine überparteiliche Gruppe von 36 US-Senatoren unter der Führung von Senatorin Kirsten Gillibrand (Demokratin aus New York) und Senator Ted Cruz (Republikaner aus Texas) einen Brief an die Außenpolitik-Beauftragte der EU, Federica Mogherini, mit der sie gegen die Entscheidung der EU protestierten. Sie betonten das Potenzial der Direktive die Boykott-Bewegung zu ermutigen und auszuweiten:
"Als Verbündete, gewählte Repräsentanten des amerikanischen Volks und überzeugte Unterstützer Israels drängen wir Sie, diese Kennzeichnungspolitik nicht einzuführen, deren Sinn es zu sein scheint Europäer davon abzuhalten diese Produkte zu kaufen; sie wirbt für einen De-facto-Boykott Israels, eines Schlüsselverbündeten und der einzigen echten Demokratie im Nahen Osten.... Wir sind außerdem tief besorgt, dass die Inkraftsetzung dieser Politik zu einem breiteren Boykott Israels führen wird."
Gleichermaßen erklärte ein Sprecher der in Deutschland mitregierenden Sozialdemokratischen Partei, dass die Entscheidung Siedlungsprodukte zu kennzeichnen kein Schritt zum Schutz von Verbrauchern sei, sondern stattdessen ein "Stigma" gegen Israel schaffen würde. Er fügte hinzu, dass die Entscheidung ein "Fehler" sei.
Es sind nicht nur amerikanische Senatoren, die die Maßnahme der EU beleidigend finden. Mehrere auf internationales Recht spezialisierte Universitätsjuristen haben sich mit ihren Inhalte beschäftigt und festgestellt, dass sie ungenau und widersprüchlich sind sowie es ihnen an Gerechtigkeit mangelt. Einer dieser Juristen ist Jonathan Turner von "UK Lawyers for Israel"; er schrieb am 11. November in einem persönlichen Austausch:
Beachten Sie, dass die Anmerkungen gleichzeitig behaupten, es sei wichtig, dass Produkte aus der Westbank und "Ostjerusalem" nicht als "Produkt aus Israel" gekennzeichnet werden können, weil (1) die EU (inspiriert von der Autorität für das "internationalnational Recht" zu sprechen) diese Gebiete nicht als Teil Israels anerkennt und (2) Verbraucher verwirrt sein und glauben könnten, diese Gebiete seien Teil Israels.
Es ist aber in Ordnung, Produkte aus der Westbank, "Ostjerusalem" und dem Gazastreifen als "Produkt aus Palästina" zu kennzeichnen, weil (1) das, obwohl die EU einen Staat Palästina nicht anerkennt, keinen Unterschied macht und (2) die Verbraucher magischerweise nicht verwirrt werden.
Im Oktober 2015, nur Wochen vor der Ausgabe der Direktive der EU, schrieben zwei Professoren für internationales Recht eine 35 Seiten starke Zusammenfassung der an dem Prozess involvierten Rechtsfragen. Eugene Kontorovich, Professor für internationales Recht an der Northwestern University und Avi Bell, Jura-Professor an der University of San Diego School of Law und der juristischen Fakultät der Bar-Ilan-Universität, veröffentlichten einen Aufsatz mit dem Titel "Challenging the EU's Illegal Restrictions on Israeli Products in the World Trade Organisation" (Infragestellung der illegalen Einschränkungen der EU für israelische Produkte in der Welthandelsorganisation). Zu den von ihnen vorgebrachten Punkten gehört, dass der EU-Kennzeichnungsprozess gemäß dem internationalen Recht illegal ist:
Die EU schlug Maßnahmen vor, die dem israelischen Handel unter Verletzung des internationalen Handelsrechts schaden, das in zahlreichen Verträgen zu finden ist, darunter die Artikel 2.1 und 2.2. des Vertrags zu technischen Barrieren für Handel der Welthandelsorganisation; die Artikel IX, X und XIII der Allgemeinen Vereinbarung zu Handel und Zöllen und die Artikel 2.3 und 5.6 der Vereinbarung zur Anwendung von Gesundheits- und Pflanzenschutzmaßnahmen, um nur einige wenig zu nennen.
Das diskriminierende Wesen der Rechtsvorschriften wird auf präzise Weise deutlich gemacht:
Jede Rechtfertigung, die die EU für ihre Politik anführen könnte, wird von ihrer zugegebenen diskriminierenden Anwendung untergraben. Die EU hat kein allgemeines Regelwerk für den Umgang mit besetzten Gebieten, Siedlungen oder territorialer Verwaltung, deren Legalität von der EU nicht anerkannt wird. Stattdessen hat die EU besondere Einschränkungen, die sich gegen Israel richten. Das verletzt die fundamentalen Regeln des GATT/WTO-Systems, nach denen auch ansonsten gültige Handelseinschränkungen unwirksam sind, wenn sie nicht einheitlich auf WTO-Mitglieder angewandt werden. Somit beinhaltet Israels erfolgreiche Wahrnehmung seiner Rechte keineswegs, dass die WTO seine Haltung zum Status der Gebiete akzeptieren muss.
Schließlich ergänzen sie mit einem Widerspruch, indem sie den technischen Punkt ansprechen, dass die Gebiete nicht Teil Israels sind:
Die EU argumentiert, es sei in diesem Zusammenhang irrelevant, dass diese Gebiete nicht Teil Israels sind. Der Rahmen der WTO-Vereinbarungen erstreckt sich ausdrücklich über das souveräne Territorium eines Landes hinaus, einschließlich Gebieten unter dessen "internationaler Verantwortung". Die Formulierungsgeschichte und die daraus folgende Anwendung der GATT machen klar, dass dies Territorien unter militärischer Besatzung einbezieht.
In einem viel kürzeren, aber doch umfassenden Text, der direkt nach der Ankündigung der neuen EU-Politik geschrieben wurde, behandelt Avi Bell einige der zentralen Themen. Wie Jonathan Turner sieht er bei der Entscheidung sowohl Widersprüche als auch Diskriminierung.
Die Mitteilung sagt, wenn Produkte von den Golanhöhen, "Ost"-Jerusalem, der Westbank oder dem Gazastreifen in Europa verkauft werden, dürfen sie nicht als "hergestellt in Israel" gekennzeichnet werden, weil die EU glaubt, diese Gebiete seien gemäß dem internationalen Recht keine souveränen Teile Israels und daher würden Verbraucher in die Irre geführt, wären sie mit "Produkte aus Israel" etikettiert. Die Mitteilung erklärt jedoch, es wäre rechtmäßig Produkte aus der Westbank und dem Gazastreifen als "Produkte aus Palästina" zu kennzeichnen (und vielleicht ebenso solche aus "Ost"-Jerusalem, obwohl die Mitteilung in diesem Punkt unklar bleibt), auch wenn die EU keinen souveränen Staat Palästina anerkennt. Das ist der Fall, weil europäische Verbraucher sich vermutlich nur darum kümmern, dass Produktkennzeichnungen die Sicht der EU in Sachen Souveränität nach dem internationalen Recht spiegeln, wenn das zum Nachteil Israels wirkt.
Er lenkt die Aufmerksamkeit zudem auf einen juristischen Präzedenzfall in Großbritannien, der der EU-Position widerspricht:
Die Mitteilung macht geltend, dass sie nicht mehr tut als Beratung in Reaktion auf "eine Forderung der Verbraucher, Unternehmer und nationalen Behörden nach Klarheit" bietet. Es Mitteilung versäumt es aber nicht nur jegliche Belege für diese angebliche Forderung anzuführen, sondern sie ignoriert eine Entscheidung des britischen Supreme Court, die ausdrücklich erklärt, dass es keinen solchen Bedarf gibt - im Fall Richardson und andere gegen den Generalstaatsanwalt entschied das Gericht: "Es gab keine Grundlage dafür zu sagen, dass der Durchschnittsverbraucher ... einfach deshalb in die Irre geführt würde, weil ein Produkt als in Israel hergestellt beschrieben wird, wenn es genau genommen in der Westbank hergestellt wurde."
Es lohnt sich weiter aus diesem gut argumentierenden Dokument zu zitieren. Einer der stärksten Punkte Bells besteht darin, dass er das Recht der EU internationale Grenzen festzulegen und ihre Qualifikation Geschichte zu verfügen zunichte macht:
Die Mitteilung stellt ihre Position zu den Grenzen zwischen Israel und einem zukünftigen Staat Palästina als "internationales Recht" dar, als hätte die EU unter dem internationalen Recht die Autorität israelisch-palästinensische Grenzen festzulegen. Fakt ist, dass der EU nach dem internationalen Recht diese Autorität nicht nur fehlt, sondern sie ist hat als Zeuge die israelisch-palästinensischen Friedensvereinbarungen unterschrieben, die erklären, dass die Grenzen nur durch Vereinbarung zwischen Israel und den Palästinensern festgelegt werden dürfen. Gleichermaßen macht die Mitteilung geltend, dass die EU "keinerlei Veränderung der Grenzen von vor 1967 anerkennen wird, als die, auf die sich die Parteien des Nahost-Friedensprozesses einigen", obwohl es vor 1967 keine israelisch-palästinensischen Grenzen gab. Vielmehr versucht die EU, wenn sie versucht die israelisch-jordanischen und israelisch-ägyptîschen Waffenstillstandslinien von vor 1967 als neue israelisch-palästinensische Grenzen festzulegen, Veränderungen an den Grenzen von vor 1967 in Widerspruch zu der Vereinbarung der am Friedensprozess beteiligten Parteien zu erzwingen. Ironischerweise versucht die EU auch die Geschichte umzuschreiben, da es kein Land in der EU gibt, das vor 1967 die Waffenstillstandslinien als Grenzen betrachtete.
Angesichts derart vieler nachdrücklicher juristischer Roten Lichter ist klar, dass die Direktive überhaupt nicht ausgegeben worden wäre, hätte es keine starke, vorher schon bestehende Einseitigkeit der EU gegenüber Israel, seiner Regierung und seinem Volk gegeben. Leider ist Europa eindeutig zu seinem ältesten Hass zurückgekehrt. Das vergangene Jahrzehnt und noch weitere Jahre davor haben einen deutlichen Rückfall nicht nur in den alten Antisemitismus in europäischen Staaten erlebt, sondern auch den neuen Antisemitismus - einen, der von einem Hass auf den jüdischen Staat Israel motiviert ist. Die heuchlerische Versuch eine Unterscheidung zwischen dem Hass auf einzelne Juden und dem Hass auf den jüdischen Staat zu treffen, wird in den vielen obigen Vorfällen ungleicher Anwendung von Recht demonstriert. Es gibt Mittel, die Israel zur Verfügung hat, um diese engstirnige "Jim Crow"-Entscheidung zu bekämpfen.[1]
In den 1930-ern wurden jüdische Geschäfte, Betriebe und Waren mit Judensternen und dem Wort "Jude" gekennzeichnet. Jeder glaubte, diese Art kruden Antisemitismus sei aus unseren Städten verschwunden. Doch heute ist genau dieser Rassismus leider wieder in die höchsten Ebenen europäischer Regierung zurückgekehrt.

[1] Kontorovichs und Bells Analyse bietet wichtige Richtlinien dafür, wie man das Problem per juristischer Mittel angehen kann:
  • Israel muss den Prozess der Vorbereitung beginnen, seine internationalen Handelsrechte gemäß dem Streitfall-Lösungssystem der WTO durchzusetzen; dieses ist ein quasi-juristisches Forum mit der Autorität Maßnahmen aufzuheben, die diese Regeln verletzen.
  • Dem würden dann die formellen Konsultationen mit EU-Handelsvertretern folgen, ein erforderlicher "außergerichtlicher" Schritt bevor der Streitfall-Lösungsprozess der WTO zu Hilfe gerufen wird.
  • Der Prozess sollte auf ministerieller Ebene oder von einem speziellen interministeriellen Komitee beobachtet werden. Es ist wichtig festzustellen, dass selbst der Beginn von formellen Konsultationen Israel nicht dazu verpflichtet einen Streitfall vor einen Ausschuss zu bringen und selbst dann kann die Sache jederzeit eingegrenzt oder beigelegt werden. Die wesentliche Mehrzahl der WTO-Streitfälle haben nie eine Entscheidung zum Ergebnis, sondern werden diplomatisch gelöst. Einen Streitfall vorzulegen bringt allerdings diplomatische Hebel mit sich, die es andernfalls nicht gäbe.
  • Es ist extrem wahrscheinlich, dass die EU auf israelische Schritte zur WTO mit einer lautstarken und kraftvollen Beteuerung ihrer Position reagieren wird. Das ist bei WTO-Streitfällen üblich. Israel muss darauf vorbereitet sein sich von solchen Protesten nicht einschüchtern zu lassen. Die wahrscheinliche Konsequenz eines fehlgeschlagenen WTO-Ansatzes wird nicht schlimmer sein als ein fehlgeschlagener diplomatischer und die Erfolgschancen sind viel höher.
  • Schlagen andere Schritte fehl, sollte Israel energisch über das WTO-System zur Streitfall-Lösung eine Anfechtung der Maßnahmen betreiben. Die WTO hat die Macht zu bestimmen, dass die Maßnahmen der EU illegal sind. Darüber hinaus kann sie verschiedene Formen der Vergeltung und Selbsthilfe durch Israel genehmigen.
 gatestoneinstitute

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