Thursday, February 11, 2016

Keine Ermittlungen gegen AfD-Chefin Frauke Petry

Wie die Staatsanwaltschaft Mannheim bekannt gegeben hat, wird kein Ermittlungsverfahren gegen die Bundesvorsitzende der ‚Alternative für Deutschland (AfD)‘ Dr. Frauke Petry eingeleitet. Privatpersonen hatten vier Strafanzeigen gegen Petry im Zusammenhang mit Äußerungen in einem Interview, das in einer Ausgabe des ‚Mannheimer Morgen‘ vom 30. Januar 2016 veröffentlicht wurde, gestellt. Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird jedoch mangels Anfangsverdachts abgesehen. Die Äußerungen erfüllen weder den Straftatbestand der Volksverhetzung noch den Straftatbestand der Öffentlichen Aufforderung zu Straftaten. Wie sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz der Meinungsfreiheit nach Artikel 5 Grundgesetz ergibt, spricht im öffentlichen Meinungskampf eine Vermutung zugunsten der Meinungsäußerungsfreiheit.
 mannheim24.de

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