Saturday, February 13, 2016

Pirmasens: SPD hatte Wahl gefälscht

Wegen acht Fällen der Wahlfälschung und der Verletzung des Wahlgeheimnisses hat das Amtsgericht gegen eine Pirmasenser Sozialdemokratin einen Strafbefehl über 2400 Euro erlassen. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken sprach gestern von einem „unrichtigen Ergebnis der Wahlen“. Die Frau bestreitet die Vorwürfe. Im November 2014 hatten Polizeibeamte das SPD-Büro in der Winzler Straße und eine Wohnung durchsucht und Aktenordner mitgenommen. Nach der Vernehmung von über 100 Zeugen hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen zwei Mitglieder der SPD Pirmasens wegen Wahlfälschung und Verletzung des Wahlgeheimnisses nunmehr abgeschlossen. Das Verfahren gegen einen Beschuldigten stellte die Staatsanwaltschaft „mangels Tatnachweises“ ein. Die zweite Beschuldigte dagegen soll zur Kasse gebeten werden. Wegen acht Fällen der Wahlfälschung und der Verletzung des Wahlgeheimnisses, die sich jeweils hälftig auf die Bundestagswahl 2013 und die Kommunalwahl 2014 bezogen, hat das Amtsgericht Pirmasens auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen die Sozialdemokratin einen Strafbefehl zur Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 2400 Euro erlassen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau Briefwähler bei der Beschaffung und Weiterleitung der Briefwahlunterlagen unterstützte, was grundsätzlich zulässig ist. Das SPD-Mitglied habe die Unterlagen persönlich überbracht. Während des Ausfüllens insbesondere des Stimmzettels sei die Frau aber im selben Raum geblieben. „Damit konnte sie sich Kenntnis davon verschaffen, wie der Wahlberechtigte gewählt hat“, so die Staatsanwaltschaft. In einigen Fällen habe sie auch Stimmzettel in die Kuverts gesteckt.
 rheinpfalz.de

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