Sunday, February 14, 2016

Sexuelle Nötigung und vorsätzliche Körperverletzung: 30-Jähriger geht drei Jahre ins Gefängnis

Seit gut sechs Monaten lebt er in Burgsteinfurt. Und in dieser Zeit ist der Asylbewerber aus Algerien schon zum zweiten Mal vom Schöffengericht Rheine zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt worden – diesesmal wegen sexueller Nötigung und vorsätzlicher Körperverletzung zu drei Jahren Gefängnis. Laut Anklage soll der Mann am 1. November vergangenen Jahres eine 20-jährige Auszubildende vom Hauptbahnhof Münster durch ein Parkhaus verfolgt, gegen den Zaun der angrenzenden LZB-Bank gepresst und sich an ihr gerieben haben. Mit einem Würgegriff, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, habe er sie dabei in Schach gehalten.Der Angeklagte widersprach zunächst und bezeichnete das Opfer als Kind, das sich ihm genähert habe. „Ich bin seit 13 Jahren in Europa und habe mir nie etwas zuschulden kommen lassen“, behauptete er Erst als sein Anwalt ihn an das Gespräch mit ihm in der JVA Münster erinnerte, räumte er die Vorwürfe ein. Damit hatte er dem 20-jährigen Opfer die Anhörung vor Gericht erspart.Der Algerier war erst am 17. Dezember 2015 in Rheine wegen versuchten Raubes und elf Diebstählen in der Westfalen-Tankstelle in Burgsteinfurt zu einem Jahr ohne Bewährung verurteilt worden. Dieses Urteil ist bei der Bemessung des neuen Strafmaßes einbezogen worden. Im Zuhörerraum haben die Angehörigen des Mädchens das Urteilt mit Erleichterung aufgenommen. Das Opfer hatte vor der Tür des Saales gewartet. Die 20-Jährige sei in psychotherapeutischer Behandlung, wie ihre Anwältin erklärte. Sie betonte: „Am schlimmsten war für sie die Todesangst, als der Angeklagte sie würgte.“
 muensterschezeitung

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