Thursday, February 11, 2016

Südtirol: Ausländer zuerst?

Die auf nationaler Ebene vorgeschriebene Reduzierung der Patientenanzahl sorgt bei den Hausärzten für verständlichen Unmut. 1575, anstatt der ursprünglichen 2000 Patienten sollen Hausärzte in Zukunft nur noch betreuen dürfen.An die Freiheitliche Landtagsabgeordnete Tamara Oberhofer wurden in diesem Zusammenhang weitere erstaunliche Details herangetragen, welche ein eindeutiges Zeichen von Benachteiligung für Einheimische sowie für die Hausärzte Südtirols darstellen.„Ich wurde auf die Tatsache aufmerksam gemacht, dass die Obergrenze von 1575 Patienten nur für Einheimische und italienische Staatsbürger gilt, für Nicht-EU-Bürger, nicht in Südtirol Ansässige und Personen, die nur zeitweilig eine Arztwahl treffen müssen, gilt laut Informationen jedoch die Obergrenze von 1800 Patienten. Das bedeutet, dass ein Hausarzt, welcher sein Patientenkontingent für Einheimische und italienische Staatsbürger bereits ausgefüllt hat, das Restkontingent bis zu 1800 Patienten lediglich mit Nicht-EU-Bürgern, sich zeitweilig in Südtirol aufhaltenden Personen und im Ausland Ansässigen füllen kann“, erläutert Oberhofer.„Der Nachteil für die einheimische Bevölkerung bestehe somit darin, dass z. B. Familien kaum noch die Chance hätten, ihre heranwachsenden Kinder beim selben Hausarzt in die Patientenliste eintragen zu lassen. Die Arztwahl könnte im folgenden Fall grundsätzlich zum Problem werden, wenn alle praktizierenden Hausärzte das mögliche Kontingent von 1575 Personen bereits ausgefüllt hätten. Vielen Einheimischen bliebe in einem solchen Fall nur noch die private Behandlung, welche mit Kosten verbunden ist.Laut Medienberichten blicke man mit Sorge ins Jahr 2020, weil bis dorthin ein akuter Hausärztemangel herrschen solle. Derzeit seien laut Oberhofer zwar mehrere Stellen für Hausärzte ausgeschrieben, wieviel Interesse letztendlich an den Stellen bestehe, werde sich jedoch erst zeigen. „Anzustreben ist jedenfalls die sofortige Beseitigung der unterschiedlichen Grenzen sowie eine klare Forderung nach der primären Gesetzgebungskompetenz im Bereich Gesundheit für Südtirol, um den Bedürfnissen unseres Landes nach eigenem Ermessen nachkommen zu können. In einer Anfrage werde ich genauere Informationen einholen und mich nach den konkreten Fällen erkundigen, welche an mich in diesem Zusammenhang herangetragen worden sind“, so Oberhofer abschließend.
 unsertirol24

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