Die Verfassungsbeschwerde gegen die Einwanderungspolitik des Kabinetts Merkel III wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht angenommen - ohne Begründung. Der Verfahrensbevollmächtigte der beschwerdeführenden Bürgerinitiative "Ein Prozent", der ehemalige Professor für Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg, Karl Albrecht Schachtschneider sieht in dieser Verfassungsbeschwerde jetzt ein "historisches Dokument".Für den Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider ist die Nichtentscheidung des Gerichts ein Misserfolg, der ihn auch persönlich treffe, vor allem als Bürger Deutschlands: "Ich habe das Nötige so gut als möglich getan. Jedenfalls ist die Verfassungsbeschwerde, so denke ich, ein Dokument von historischer Bedeutung".
Doch das Bundesverfassungsgericht habe sich seiner Befriedungsaufgabe verweigert, so Schachtschneider. "Jetzt sind die Bürger mehr denn je gefordert, auf der Herstellung des Rechts zu bestehen."
Am
30. Januar wurde die Verfassungsbeschwerde der Öffentlichkeit
vorgestellt, am 2. Februar wurde sie dem Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe übergeben. Weniger als drei Wochen später wurde sie
bereits auf Grundlage des § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG ohne Begründung abgewiesen.Wie Schachtschneider
im Interview mit Götz Kubitschek vom IfS (Institut für Staatspolitik)
sagte, könne das Gericht dies aufgrund der rechtlichen Bestimmungen
machen. Das Gesetz will hier die Entlastung des Gerichts vor unsinnigen
Beschwerden erreichen. Dies solle aber nicht der Abwehr "wohlbegründeter Beschwerden" dienen. "Unbegründbarkeit
ist in der Rechtsprechung des Gerichts das Kriterium der Willkür und
mit Unbegründetheit kann folglich Willkür kaschiert werden", so der Rechtsexperte.
Dabei sei die Verfassungsbeschwerde grundsätzlich von
"verfassungsrechtlicher Bedeutung" nach dem Grundgesetz (GG) gewesen.
Sie sollte der Durchsetzung der Rechte der politischen Freiheit (Art. 2 Abs. 1 GG), dem Recht auf Demokratie und auf Schutz der Verfassungsidentität (Art. 38 Abs. 1 GG), sowie dem Recht auf Widerstand (Art. 20 Abs. 4 GG).
Im
Regelfall dauert die Bearbeitung einer Verfassungsbeschwerde mindestens
ein Jahr. Um das zu beschleunigen wurde eine einstweilige Anordnung
beantragt. "Das war angesichts der Lage geboten, weil die Massenzuwanderung schnellstens unterbunden werden musste und werden muss", so Schachtschneider.Offenbar wollte sich das Gericht aus der ganzen Angelegenheit heraushalten. Der Jurist sagte dazu: "Das
Gericht hat kurzen Prozess gemacht und sich damit aus der schwierigsten
Frage der Politik herausgehalten, die Deutschland seit der
Wiedervereinigung hatte und weiter hat. Es gibt aber keine Politik, die
nicht durch das Recht
begrenzt ist, die Flüchtlingspolitik also durch fundamentale Prinzipien
unserer Rechtsordnung. Auf deren Verwirklichung hat jeder Bürger ein
Grundrecht.""Die Verfassungsbeschwerde hat dem Gericht ermöglicht, die
rechtlichen Grundsatzfragen der als Flüchtlingsschutz ausgegebenen
Masseneinwanderung zu klären, insbesondere die Frage, ob Deutschland
handeln darf als sei es ein Einwanderungsland, und ob die Bundesregierung aus vermeintlichen Gründen der Humanität durch Verfassung und Gesetz geregelte Rechtsprinzipien überspielen darf", erklärte der Professor i.R.
Schachtschneider fügte auch hinzu, dass "die Handlungen der
Regierung die Gesetzgebungsbefugnisse des Bundestages und des
Bundesrates, aber auch die des Bundespräsidenten, der an der
Gesetzgebung beteiligt ist" verletzen würden.
Es gebe auch
kein "Gewohnheitsrecht", welches die Duldung des illegalen Aufenthalts
von Ausländern rechtfertige, allerdings gebe es "mancherlei
gesetzliche Duldungsvorschriften zugunsten von Ausländern, die kein
Asylrecht und auch kein sonstiges Schutzrecht, also kein
Aufenthaltsrecht" hätten, fügte Karl-Albrecht Schachtschneider außerdem hinzu.
Erst zwei Wochen vor der Veröffentlichung von Schachtschneiders
Verfassungsbeschwerde brachte der ehemalige Richter des
Bundesverfassungsgerichts, Udo Di Fabio, sein Rechtsgutachten
"Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem" [HIER] heraus.
Zur
selben Zeit sprach der ehemalige und langjährige Präsident des
Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, von "eklatantem
Politikversagen" und davon, dass "in der rechtsstaatlichen Ordnung der
Bundesrepublik die Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit" noch nie so
tief gewesen sei, wie derzeit [HIER].
"Die
Voten der beiden Staatsrechtslehrer, beide herausragende Kollegen,
haben großes Gewicht. Sie sind zudem richtig. Die Möglichkeiten, schnell
die notwenige Verwirklichung des Rechts zu erreichen, sind durch die
Nichtentscheidung des Gerichts für die Bürger erschöpft", schildert Schachtschneider den aktuellen Stand.
Allerdings gebe es noch Möglichkeiten für die Kommunen, die "durch
die Unterbringung der Ausländer belastet sind". Die Bundespolitik habe,
entgegen Gesetz und Verfassung, die zu behebende "Obdachlosigkeit der
Ausländer" ausgelöst.
Wenn der Bund diese nicht verhindere und somit seinen Verpflichtungen den Ländern gegenüber nicht nachkomme, seien "die Länder berechtigt und auch verpflichtet, selbst für die Sicherheit und Ordnung ihres Hoheitsgebietes Sorge zu tragen", so Schachtschneider.
"Die
Länder sind Staaten und als solche üben sie die Souveränität ihrer
Bürger aus. Die vornehmste Pflicht der Staaten ist die Sicherheit ihrer
Bewohner und damit die Grenzsicherung vor Fremden, die kein Recht haben,
in das Land einzureisen und sich darin aufzuhalten."
Notfalls müsse ein Land den Bund verlassen, wenn der Rechtsstaat nicht
auf andere Weise wieder hergestellt werden könne. Grundsätzlich habe
jedes Volk das Recht auf Sezession. Dies folge aus der politischen
Freiheit der Bürger und stehe auch als Selbstbestimmungsrecht des Volkes
in der Charta der Vereinten Nationen und stehe über dem
Bestandsinteresse der Staaten. (Quelle:"Sezession.de")
epochtimes.de
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