Thursday, June 16, 2016

Berliner Imam zu Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt

Das Kammergericht hat den 30-jährigen Gadzhimurad K. wegen des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für die Terrororganisation "Islamischer Staat" (IS) und wegen der Billigung von Straftaten durch den IS zu einer Gesamt­freiheits­strafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Berliner Kammergerichts habe der Angeklagte am 18. Januar 2015 als Administrator des Online-Portals "Shamtoday" ein Video mit dem Titel "Härte im Jihad" hochgeladen, in dem er der Terrororganisation IS huldigte. Der Angeklagte habe darin "mit viel Leidenschaft und Pathos" den Vortrag eines Islamgelehrten auf russischer Sprache in Form einer Predigt vorgetragen und so unmissverständlich öffentlich dazu aufgerufen, sich dem bewaffneten Kampf der Terrororganisation IS anzuschließen. Ferner habe er am 19. Mai 2015 dem russischsprachigen Online-Magazin Meduza.io ein Interview gegeben, in dem er die grausame Tötung eines gefangenen jordanischen Piloten und eines in Syrien gefangengenommenen US-amerikanischen Journalisten durch den IS religiös zu rechtfertigen gesucht habe. Durch seine eindeutigen Aussagen zu den öffentlichen Hinrichtungen habe der Angeklagte diese brutalen Gräueltaten gebilligt. Der Angeklagte, der in Berlin auch als Imam aufgetreten sei, habe seine über Jahre aufgebaute Autorität vor allem in der russischsprachigen Islamistenszene in Berlin dazu genutzt, neue Kämpfer zur Errichtung eines islamistischen Gottesstaates zu werben. Dabei habe er sich selbst als "Informationskrieger" bezeichnet.

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