Wednesday, June 15, 2016

Bin Ladens Ex-Leibwächter wird nicht abgeschoben

Der Bochumer Sami A. darf weiterhin im Ruhrgebiet leben und wird nicht in sein Heimatland Tunesien abgeschoben. Dem 39-Jährigen drohten nach einer Abschiebung möglicherweise Folter und Verfolgung, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Das Auswärtige Amt habe Informationen, dass gerade Menschen gefährlich leben würden, die im Verdacht stehen, zur Islamistenszene zu gehören. Deswegen wird Sami A. nicht abgeschoben.Sami A. wird vom Verfassungsschutz NRW als eine akute erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit bezeichnet – so schreibt es die Behörde in einer Stellungnahme. Sie beobachtet den Tunesier seit Jahren. Der 39-Jährige gilt als Drahtzieher in der deutschen Islamistenszene. Eine Straftat konnte ihm bisher allerdings nicht nachgewiesen werden. Dass er in der Leibgarde von Osama Bin Laden tätig gewesen sein soll, bestreitet er.Lange Jahre wurde der Bochumer Familienvater vor der Abschiebung bewahrt, weil ihm in Tunesien Folter oder Verfolgung gedroht hätten.
 wdr.de

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