Wednesday, June 22, 2016

Gute Gründe für ein SPD Verbot

Für die öffentliche Meinungsbildung ist, wie das Bundesverfassungsgericht mehrfacht festgestellt hat, ein vielfältiges Angebot an Presseerzeugnissen ebenso wichtig wie die Pressefreiheit, die in Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. Die Aufrechterhaltung eines breiten (und natürlich vielfältigen) Angebots ist ein zentrales Motiv in vielen Urteilen des Bundesverfassungsgerichts, in denen u.a. die Rundfunkgebühren mit dem Verweis auf den entsprechenden Informations- und Bildungsauftrag öffentlicher Medien legitimiert werden. Dass auch private Medien, Zeitungen und Verlage, für die Aufrechterhaltung der Vielfalt, die für die Erzählung von der deutschen Demokratie so wichtig ist, von Bedeutung sind, ist eine Reaktion auf den Medienmogul …, nein, nicht Rupert Murdoch, sondern Alfred Hugenberg, dem vorgeworfen wird, mit seinem Medienimperium viele Deutsche so indoktriniert zu haben, dass sie zu Wählern von Hitler geworden sind.
Diese Macht soll in Deutschland niemand mehr haben, so haben sich die Väter des Grundgesetzes gedacht. Deshalb haben sie die Freiheit der Presse in besonderer Form gewürdigt. Aus dem unscheinbaren Artikel 5, Absatz 1: „Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet“, ist zwischenzeitlich ein weitverzweigtes Regelungsimperium geworden, zu dem z.B. die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich gehört. Es ist hier, dass wir die SPD zum ersten Mal treffen, denn die SPD hat eine große Zahl von Medien in ihrem (Mit-)Eigentum. Tatsächlich finden sich viel mehr Medienunternehmen im (Mit-(Eigentum der SPD als Alfred Hugenberg und sein Konzern zu konzentrieren in der Lage waren. Wenn Hugenberg eine Gefahr für die Demokratie war, dann ist es die SPD mit ihrer Konzentration von Unternehmen im Medienbereich erst recht. Ein Grund, die SPD als Partei zu verbieten.
Artikel 21 des Grundgesetzes weist den Parteien eine Mitwirkung an der Meinungsbildung der Bevölkerung zu. Im Parteiengesetz (§1 Abs. 2), das die Vertreter der Parteien in eigener Sache beschlossen haben, ist aus der Mitwirkung bereits ein Einflussnehmen auf die öffentliche Meinung geworden:
“(2) Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluß nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen …“ [der letzte Halbsatz ist übrigens die Begründung der Notwendigkeit politischer Vereine, Stiftungen genannt. Recht subtil – wenn es darum geht, die eigenen Interessen zu befördern, sind Parteienvertreter wirklich findig …]
Trotz allen Einflusses, den die Parteien auf die Meinungsbildung der Bevölkerung nach Ansicht der Parteienvertreter, die das Parteiengesetz ausgearbeitet und verabschiedet haben, nehmen sollen, steht im Parteiengesetz nichts davon, dass Parteien über Zeitungen, die auf ihrem Deckblatt den Begriff „überparteilich“ führen, den Versuch unternehmen sollen, die Leser der entsprechenden Zeitung über deren Parteilichkeit zu täuschen und in die Zustimmung zu bestimmten politischen Themen bzw. zur Wahl bestimmter Verhaltensweisen zu manipulieren.
Nebenbei bemerkt ist es ein Unding in einer Demokratie, in der angeblich alle Macht vom Volke ausgeht, eine Kaste von Parteiideologen zu installieren, deren Qualifikation keinerlei Kontrolle unterliegt und ihr die Aufgabe zuzuweisen, den Souverän, von dem alle Macht ausgeht, zu manipulieren.
Ungeachtet der Tatsache, dass selbst im Parteiengesetz kein Wort davon steht, dass Parteien Konsumenten von Medien über deren scheinbare Überparteilichkeit täuschen und zu bestimmten Einstellungen und Verhaltensweisen manipulieren sollen, geht die SPD diesen Weg. Als (Mit-)Eigentümer einer Vielzahl von Medientiteln in Rundfunk und Printmedien versucht die SPD, Einfluss auf die Einstellung und das Verhalten von Bürgern zu nehmen, ohne dass die entsprechenden Bürger das merken – wozu sonst sollte eine politische Partei Zeitungen, Radio- und Fernsehsender besitzen wollen? Das ist mit dem Grundgesetz, in dem großen Wert darauf legt, dass Bürger nicht manipuliert werden und sich eine freie Meinung bilden können, nicht zu vereinbaren. Ein weiterer Grund, die SPD zu verbieten.
Schließlich soll in Demokratien Gewaltenteilung herrschen, d.h. diejenigen, die Gesetze erlassen, sollen von denen, die Gesetze ausführen, getrennt sein. Dazu kommt, dass die Initiierung von Gesetzen nicht von denen vorgenommen werden darf, die letztlich Nutznießer von Gesetzen sind. Damit sollen mafiöse Strukturen verhindert werden, wie sie etwa darin bestehen, dass eine mächtige gesellschaftliche Gruppe, den eigenen Einfluss nutzt, um Gesetze zum eigenen Vorteil auf den Weg zu bringen, die den Rest der Gesellschaft schädigen, so wie dies z.B. beim Erneuerbaren Energiengesetz der Fall ist.
Welche Personen mit welcher Qualifikation sich sonst noch in der Kommission finden, ist ein Geheimnis, das bislang noch der Lüftung harrt. Wie in Bananenrepubliken üblich, entscheidet ein graues Gremium über relevante Dinge des täglichen Lebens, wie z.B. das „Kartellrecht und die Vielfaltsicherung“ (übrigens unter Vorsitz des BMWi und Baden-Württembergs). Hinter beiden Begriffen versteckt sich abermals die angebliche Sorge um die Meinungsvielfalt in Deutschland, die man trefflich benutzen kann, um bestimmte gesellschaftliche Gruppen auf Kosten aller anderen zu bevorzugen.
Diesem Ziel dient derzeit die Prüfung, ob Ad-Blocker verboten werden sollen, weil das Geschäftsmodell von Verlagshäusern wie Springer oder Burda dadurch angeblich gefährdet ist. Komischerweise hat niemand nach einer staatlichen Regelung geschrien, als das Geschäftsmodell des Tante-Emma-Ladens durch Discounter und Supermärkte auf der grünen Wiese beseitigt wurde. Bei großen Verlagen ist das anders, was die oben dargelegte Bedeutung des Nepotismus und der Netzwerke zwischen in diesem Fall Politikern und Verlagsvertretern deutlich macht.
Nun will es der Zufall, dass sich viele der Medienunternehmen, die so sehr darunter leiden, dass Internetnutzer ihre Werbung nicht sehen wollen, im (Mit-)Eigentum der SPD befinden, so dass es zu der kuriosen Situation kommt, dass SPD-Vertreter in der Bund-Länder Kommission zur Medienkonvergenz darüber befinden, ob SPD-Unternehmen ein Marktvorteil dadurch verschafft werden soll, dass sie gegen Wettbewerber, die ihr Geschäftsmodell gefährden, geschützt werden. Da der Kollateralschaden eines Verbots von Ad-Blockern zum Schutz von SPD-Unternehmen darin besteht, Internetnutzern die Freiheit zu nehmen, darüber zu entscheiden, was sie auf ihrem Monitor sehen wollen und was nicht, ihnen also die persönliche Freiheit zu beschränken, zeigt sich die SPD nicht nur als Ansammlung von Opportunisten, die auf Kosten der Allgemeinheit eigene Vorteile verfolgen, sondern auch als Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, in der die persönliche Freiheit ein besonderes Gut darstellt. Ein weiterer Grund, die SPD zu verbieten, oder wie es in Artikel 21 des Grundgesetzes heißt:
“ 2) Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig“.

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