Monday, August 22, 2016

Gerichtsentscheidung: Schule darf verschleierte Schülerin abweisen

Eine Muslima, die an einem Osnabrücker Abendgymnasium mit einem Gesichtsschleier am Unterricht teilnehmen wollte, ist vor Gericht gescheitert. Das Verwaltungsgericht Osnabrück entschied am Montagnachmittag zugunsten der beklagten Sophie-Scholl-Schule. Die Schule hatte die Frau im April zunächst zum Unterricht zugelassen.ls die Schülerin ihren sogenannten Niqab im Unterricht unter Berufung auf ihren islamischen Glauben nicht abnehmen wollte, widerrief das Abendgymnasium die Zulassung. Dagegen wehrte sich die Schülerin vor Gericht. Am Montag erschien sie jedoch nicht zu einem anberaumten Erörterungstermin, bei dem das Gericht noch einmal die von der Schülerin vorgetragene persönliche Konfliktlage genauer hinterfragen wollte.Das Gericht entschied in der Folge, dass die Abwägung zwischen der Religionsfreiheit der Schülerin und dem staatlichen Bestimmungsrecht im Schulwesen in diesem Fall zugunsten der schulischen Belange ausfalle. Die Schule durfte folglich die Zulassung zum Unterricht widerrufen, nachdem die Schülerin ihren Niqab nicht abnehmen wollte.
 faz.net

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