Thursday, September 29, 2016

Schweiz weist ausländische Straftäter künftig automatisch aus

Die Poster-Botschaft war so simpel wie einprägsam: Ein weißes Schaf auf der roten Fahne mit dem Schweizer Kreuz befördert ein schwarzes mit einem Tritt über die Grenze. Daneben in großen Lettern: "Kriminelle Ausländer ausschaffen!" Die Forderung der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) wurde bereits 2010 bei einem Referendum von 52,9 Prozent der Teilnehmer angenommen. Um die konkrete Umsetzung wurde lange gerungen. Doch nun ist es soweit: Am Samstag (1.10.) tritt in der Schweiz ein Gesetz in Kraft, mit dem die Ausweisung straffälliger Ausländer zum Automatismus wird. Fahrraddiebe oder Schwarzfahrer müssen die Gerichte auch künftig nicht aus dem Alpenland verbannen, aber bei schwereren Straftaten von Ausländern haben sie kaum noch einen Entscheidungsspielraum. Zwingend ist das bei Verbrechen, für die das Strafgesetzbuch mindestens ein Jahr Haft vorsieht. Bei besonderen Härtefälle sind allerdings Ausnahmen möglich. An erster Stelle nennt das Gesetz Mord und Totschlag sowie weitere schwere Verbrechen, darunter Vergewaltigung und andere Sexualdelikte, Raub und Menschenhandel. Vorgeschrieben sind Ausweisungen auch bei schweren Vermögensdelikten sowie bei Betrug in der Sozialhilfe - etwa der unrechtmäßige Bezug von Leistungen - oder bei Steuerbetrug, sofern auf die jeweiligen Delikte ein Jahr Gefängnis oder mehr stehen.
 http://www.focus.de/politik/ausland/neues-gesetz-schweiz-weist-auslaendische-straftaeter-kuenftig-automatisch-aus_id_6005127.html

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