Friday, September 30, 2016

Überstellung eines mutmaßlichen Mitglieds des sogenannten "Islamischen Staates"

Aufgrund eines Auslieferungsersuchens der Bundesanwaltschaft wurde gestern (29. September 2016) der 29-jährige syrische Staatsangehörige Saleh A. von der Französischen Republik zum Zwecke der Strafverfolgung an die Bundesrepublik Deutschland überstellt. Rechtsgrundlage hierfür ist ein Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 1. Juni 2016. Nach den bisherigen Ermittlungen ist der Beschuldigte dringend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" beteiligt (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 StGB). Zudem wird ihm in dem Haftbefehl vorgeworfen, gemeinsam mit dem 27-jährigen syrischen Staatsangehörigen Hamza C., dem 25-jährigen syrischen Staatsangehörigen Mahood B. und dem 31-jährigen syrischen Staatsangehörigen Abd Arahman A. K. verabredet zu haben, für den "IS" in Deutschland einen Anschlag zu begehen (§ 30 Abs. 2 StGB). Zu konkreten Ausführungsplanungen kam es allerdings nicht, weil sich Saleh A. am 1. Februar 2016 in Paris gegenüber den französischen Strafverfolgungsbehörden offenbarte. Seitdem befand er sich in Frankreich in Untersuchungshaft. Hamza C., Mahood B. und Abd Arahman A. K. wurden aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 1. Juni 2016 am 2. Juni 2016 festgenommen. Sie befinden sich seither in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nummer 27 vom 2. Juni 2016). Saleh A. wurde heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/3444800

No comments: