Die Bundesanwaltschaft hat am 27. Oktober 2016 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen
den 41- jährigen syrischen Staatsangehörigen Ibrahim Al F.
wegen
der Begehung von Kriegsverbrechen (§ 8 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 6 Nr. 2 und 3
VStGB) und erpresserischen Menschraubes (§ 239a Abs. 1 und Abs. 3 StGB)
erhoben.
In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Der
Angeschuldigte befehligte in Aleppo eine mindestens 150-köpfige
Stadtteilmiliz, die zu der Gruppierung "Ghoraba as-Sham" (übersetzt:
"Die Fremden von Syrien") gehörte. Die "Ghoraba as-Sham" waren Teil der
Freien Syrischen Armee (FSA) und beteiligten sich spätestens ab Sommer
2012 an dem bewaffneten Kampf gegen das Regime des syrischen Machthabers
Assad. Die von dem Angeschuldigten angeführte Miliz kontrollierte einen
Stadtteil im Nordosten von Aleppo. Gemeinsam mit seinen Milizionären
verfolgte der Angeschuldigte auch eigennützige monetäre Interessen. So
plünderten sie in dem von ihnen kontrollierten Stadtteil, drangen in der
Folge aber auch in benachbarte Stadtteile ein. Zwei Bewohner eines
angrenzenden Stadtteils, die sich zum Ziel gesetzt hatten, ihr Viertel
vor Plünderungen zu schützen, brachte der Angeschuldigte gemeinsam mit
seinen Milizionären in seine Gewalt. Er sperrte sie über einen Monat in
einem von seiner Miliz als Gefängnis genutzten Gebäude ein. Dort wurden
die beiden Gefangenen mehrfach im Beisein des Angeschuldigten und auch
von ihm persönlich gefoltert. Unter dem Eindruck der Folter erklärten
sich die beiden Gefangenen schließlich bereit, dauerhaft für die Miliz
des Angeschuldigten zu arbeiten. Daraufhin wurden sie einer von ihnen
nur zusätzlich gegen Zahlung eines Lösegeldes freigelassen. Daneben
brachten die Milizionäre des Angeschuldigten noch sechs weitere Menschen
in ihre Gewalt. Auch sie hatten sich der Miliz des Angeschuldigten
widersetzt. In der Folge wurden sie ebenfalls auf das Schwerste
misshandelt. Einer der Gefangenen wurde so lange gefoltert, bis er
schließlich verstarb. Ein weiterer Gefangener verstarb ebenfalls,
allerdings sind die genauen Umstände seines Todes unklar geblieben.
Einem Gefangenen gelang es zu fliehen, zwei weitere kamen gegen Zahlung
eines Lösegeldes frei.
Der Angeschuldigte wurde am 6. April 2016
festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft (vgl.
Pressemitteilung Nummer 18 vom 6. April 2016).
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/3486495
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