Thursday, November 17, 2016

Anklage wegen des Verdachts der Begehung von Kriegsverbrechen und anderer Straftaten

Die Bundesanwaltschaft hat am 27. Oktober 2016 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen
den 41- jährigen syrischen Staatsangehörigen Ibrahim Al F.
wegen der Begehung von Kriegsverbrechen (§ 8 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 6 Nr. 2 und 3 VStGB) und erpresserischen Menschraubes (§ 239a Abs. 1 und Abs. 3 StGB) erhoben.
In der Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Der Angeschuldigte befehligte in Aleppo eine mindestens 150-köpfige Stadtteilmiliz, die zu der Gruppierung "Ghoraba as-Sham" (übersetzt: "Die Fremden von Syrien") gehörte. Die "Ghoraba as-Sham" waren Teil der Freien Syrischen Armee (FSA) und beteiligten sich spätestens ab Sommer 2012 an dem bewaffneten Kampf gegen das Regime des syrischen Machthabers Assad. Die von dem Angeschuldigten angeführte Miliz kontrollierte einen Stadtteil im Nordosten von Aleppo. Gemeinsam mit seinen Milizionären verfolgte der Angeschuldigte auch eigennützige monetäre Interessen. So plünderten sie in dem von ihnen kontrollierten Stadtteil, drangen in der Folge aber auch in benachbarte Stadtteile ein. Zwei Bewohner eines angrenzenden Stadtteils, die sich zum Ziel gesetzt hatten, ihr Viertel vor Plünderungen zu schützen, brachte der Angeschuldigte gemeinsam mit seinen Milizionären in seine Gewalt. Er sperrte sie über einen Monat in einem von seiner Miliz als Gefängnis genutzten Gebäude ein. Dort wurden die beiden Gefangenen mehrfach im Beisein des Angeschuldigten und auch von ihm persönlich gefoltert. Unter dem Eindruck der Folter erklärten sich die beiden Gefangenen schließlich bereit, dauerhaft für die Miliz des Angeschuldigten zu arbeiten. Daraufhin wurden sie einer von ihnen nur zusätzlich gegen Zahlung eines Lösegeldes freigelassen. Daneben brachten die Milizionäre des Angeschuldigten noch sechs weitere Menschen in ihre Gewalt. Auch sie hatten sich der Miliz des Angeschuldigten widersetzt. In der Folge wurden sie ebenfalls auf das Schwerste misshandelt. Einer der Gefangenen wurde so lange gefoltert, bis er schließlich verstarb. Ein weiterer Gefangener verstarb ebenfalls, allerdings sind die genauen Umstände seines Todes unklar geblieben. Einem Gefangenen gelang es zu fliehen, zwei weitere kamen gegen Zahlung eines Lösegeldes frei.
Der Angeschuldigte wurde am 6. April 2016 festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nummer 18 vom 6. April 2016).
 http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/3486495

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