Sunday, November 13, 2016

Fünf Asylbewerber aus Eritrea fallen über Frau her und missbrauchen sie

Vor dem Bezirksgericht Plessur mussten sich am Freitag drei Eritreer verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, in der Nacht vom 17. auf den 18. Februar 2016 eine Frau in der Bahnhofshalle in Chur missbraucht zu haben. Wie die «Südostschweiz» schreibt, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Lediglich eine anonymisierte Anklageschrift wurde ausgehändigt. Einer der Täter ist noch flüchtig, ein anderer wird sich vor dem Jugendgericht verantworten müssen. Das Urteil steht noch aus.
Laut Anklage waren die fünf jungen Eritreer in besagter Nacht etwa zwischen 22 und 23.43 Uhr in der Churer Bahnhofshalle und tranken Alkohol. Auch das spätere Opfer war dort, auch sie war nicht mehr nüchtern. Wie die «Südostschweiz» schreibt, kannte sie einen der Männer flüchtig. Plötzlich soll einer der Männer sie umarmt und auf den Mund geküsst haben. Dabei blieb es nicht. In der Folge haben laut Anklage auch zwei weitere sie geküsst, umarmt, an Brüste und zwischen die Beine gefasst. Dies, während sich das Opfer zu wehren versuchte.
Danach verschob sich die Gruppe in Richtung Alexanderplatz. «Den Beschuldigten war bewusst, dass die Frau nicht mehr imstande war, sich gegen ungewollte sexuelle Kontakte zu wehren», so die Anklage. «Trotzdem beabsichtigten sie, ihr Opfer zum Beischlaf zu missbrauchen.»
In einem Vorgarten eines Mehrfamilienhauses zogen die Männer ihrem mutmasslichen Opfer schliesslich die Hose aus und zerrissen ihren Slip. Laut Anklage streiften sich zwei Männer Kondome über. Einer vollzog an ihr den Beischlaf, danach wollte ein zweiter sie missbrauchen, während ein anderer sie am Kopf festhielt. Dazu kam es allerdings nicht, da genau dann zwei Hausbewohner auftauchten. Die Asylbewerber ergriffen die Flucht.
Im Kantonspital Graubünden wurde später bei der Frau ein Blutalkoholgehalt zwischen 1,67 und 2,62 Promille gemessen. Auch Medikamente wurden nachgewiesen, so die «Südostschweiz». Die Anklage spricht von einer herabgesetzten Zurechnungsfähigkeit. Zudem hat das Opfer Prellungen an beiden Knien, an Ober- und Unterschenkel, an Arm und Fuss. Hinzu kommen Hautabschürfungen an Beinen, Lippe und Hinterkopf. Zudem wies sie Kratzspuren an der Oberlippe, oberhalb der Brust und am Handrücken auf.
 http://www.20min.ch/schweiz/ostschweiz/story/29486813

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