Sunday, November 20, 2016

Ungereimtheiten und Flüchtlingsgewinnler: 4.285 Euro Hartz IV für Flüchtlingsfamilie

Nach Angaben des MDR hat das Jobcenter Merseburg Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet, weil der Hartz-IV-Bescheid einer siebenköpfigen Familie aus Afghanistan im Netz gelandet ist. 4.285 Euro soll die Familie bekommen, so geht es durchs Netz, und die Behörden und offiziellen Medien sind dabei, die – wie sie sagen – Falschmeldung zu bekämpfen, und zwar mit Intransparenz.Wir haben uns die Mühe gemacht, den Hartz-IV-Bescheid nachzurechnen und sind auf Ungereimtheiten in vierstelliger Höhe gestoßen.
Zunächst muss man fragen: Ist Transparenz strafbar?
Wenn Steuergelder ausgegeben werden, um Flüchtlinge zu finanzieren, ist es dann nicht das Recht der Steuerzahler genau zu wissen, in welcher Höhe die Steuergelder ausgegeben werden?
Witziger Weise ist tatsächlich transparent, wie hoch die Bezüge aus Hartz IV sind, die eine siebenköpfige Familie erhält. Und weil dies transparent ist, deshalb fallen Ungereimtheiten auf.
Der MDR rechnet:
Hartz IV für
  • 2 Erwachsene: 2 x 364 Euro = 728 Euro
  • vier Kinder (6 bis 13 Jahre) 4 x 270 Euro = 1.080 Euro
  • ein Kind (< 6 Jahre) = 237 Euro
Ergibt 2.045 Euro
Soweit die Transparenz. Nun kommt die Intransparenz, die zu Ungereimtheiten führt:
Der MDR formuliert:
“Hinzu kommen Zuschüsse für Miete, Heizkosten und gegebenenfalls einmalige Leistungen, wie beispielsweise die Erstausstattung einer Wohnung. Das Kindergeld wird angerechnet und abgezogen. Rechnet man nun im Internet mit dem Hartz-IV Rechner, bleiben unserer Beispielsfamilie rund 1.700 Euro übrig. So viel bekäme sie auch ausgezahlt.“
Vom Jobcenter ausgezahlt, so muss man ergänzen.
Seltsam, dass man sich beim MDR nicht die Mühe macht, die einzelnen Zuschüsse und einmaligen Leistungen aufzuschlüsseln.
Machen wird das doch:
Das Kindergeld wird angerechnet, so steht da zu lesen.
Das Kindergeld für fünf Kinder beträgt: 1.018 Euro. Die 1.018 Euro sind als Einkommen anzurechnen und entsprechend von dem abzuziehen, was die siebenköpfige Familie an Hartz IV erhält.
Dadurch werden aus den 4.285 Euro die als Endbetrag ausgewiesen sind, in unserem Beispiel 5.303 Euro, denn der Auszahlbetrag der siebenköpfigen Familie erhöht sich auf 2.718 Euro.
Das monatliche Einkommen, das Steuerzahler zu tragen haben, beträgt somit nicht 1.700 Euro, sondern 2.718 Euro. Dass das Geld aus den Töpfen unterschiedlicher Ministerien kommt, ist dabei unerheblich.
Nun bleiben noch die nicht näher spezifizierten Zuschüsse für Miete und Heizkosten. Die entsprechenden Kosten entstehen im vorliegenden Beispiel dem Saalekreis, der wiederum das Unternehmen B.I.H. e.V. (Betreuungs- und Integration Hilfeverein e.V.), eines dieser vielen Unternehmen, die sich eine goldene Nase an Flüchtlingen verdienen, bezahlt. Das Unternehmen B.I.H. schließt mit privaten Vermietern und Wohngenossenschaften Mietverträge ab, und agiert nun seinerseits als Untervermieter gegenüber dem Landkreis Saalekreis. Wie viel Geld das Unternehmen für seine Untervermietertätigkeit erhält, ist eine Frage, die man beim Saalekreis nicht beantworten will. Zu viel Transparenz ist schließlich auch nicht gut.
Am Ende bemerken die privaten Vermieter, dass sie von dem B.I.H. e.V. über den Tisch gezogen wurden oder die Steuerzahler sehen, dass horrende Mietpreise an Flüchtlingsgewinnler bezahlt werden, um Flüchtlingen ein Dach über dem Kopf zu verschaffen. Entsprechend hat man sich beim Saalekreis zu Stilschweigen verpflichtet, was wiederum der Fraktion der Grünen im Landtag von Sachsen-Anhalt nicht gefallen hat. Sie haben eine Große Anfrage gestartet und die Landesregierung gezwungen, Zahlen zu nennen. Die entsprechenden Zahlen wurden im Juli 2015 veröffentlicht, und wir haben hier einmal Grund, die Grünen zu loben.
Entsprechend Anlage 6 der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Grünen gibt es im Saalekreis derzeit 221 Wohnungen, die über den Untervermieter B.I.H. e.V. an Flüchtlinge (also den Saalekreis) weiter vermietet werden. Insgesamt 796 Flüchtlinge wurden auf diese Weise im Jahr 2015 untergebracht. Dafür sind Kosten in Höhe von ca. 1.675.400 Euro angefallen, wie die Landesregierung (viel zu tief) schätzt. Aber bleiben wir bei der Schätzung, die bedeutet, dass für 221 Wohnungen monatlich durchschnittlich rund 632 Euro Mietkosten anfallen. Umgerechnet auf die Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge ergeben sich pro-Kopf Kosten in Höhe von durchschnittlich 175,40 Euro.
Die Pro-Kopf-Kosten sind wichtig, denn der Saalekreis zahlt der B.I.H. e.V. eine Kopfpauschale, je mehr Flüchtlinge in die 221 Wohnungen gequetscht werden, desto mehr lohnt sich das Geschäft für den B.I.H. e.V. Zu der Kopfpauschale, die der Landkreis zahlt, kommt eine Kopfpauschale, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Rahmen von Hartz IV entrichtet werden muss: 320 Euro pro erwachsenem Kopf erhält der B.I.H. e.V. pro Monat, dafür, dass der B.I.H. e.V. die Flüchtlinge, an die er vermietet, auch bei Behördengängen und beim Ausfüllen von Formularen berät. 320 Euro gibt es als Pauschale für soziale Arbeit und Betreuung, also das Ausfüllen von Formularen. Nettes Zubrot. Geht man davon aus, dass 50% der Flüchtlinge, an die der B.I.H. e.V. im Jahr 2015 Wohnungen Dritter vermietet hat, Erwachsene sind, dann summiert sich das Zubrot vom JobCenter für B.I.H. e.V. im Jahr 2015 auf 1.528.320 Euro, 1,5 Millionen Euro für das Ausfüllen von Formularen!
Doch zurück zum geleakten Hartz-IV-Bescheid.
Ausgehend von der Gesamtsumme von 5.303 Euro pro Monat ergibt sich
  • für die siebenköpfige Flüchtlingsfamilie ein Monatseinkommen von mindestens 2.718 Euro (sonstige Zuschüsse nicht eingerechnet);
  • für den B.I.H. e.V. ergeben sich monatlich Einnahmen von 640 Euro für Behördengänge und das Ausfüllen von Formularen.
  • Somit verbleiben 1.945 Euro, die die Zahlungen für Miete und Heizung an den B.I.H. e.V. darstellen müssen.
  • Die 1.945 Euro liegen in erheblichem Maße über den durchschnittlich 632 Euro, die die Landesregierung in Ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Grünen als monatliche Kosten pro Wohnung für den Saalekreis angegeben hat.
  • Mit 277,86 Euro pro Kopf liegen die Mietkosten auch erheblich über den 175,40 Euro Mietkosten, die die Landesregierung als durchschnittliche pro-Kopf-Kosten für die Unterbringung eines Flüchtlings im Saalekreis angegeben hat. 

 Die 1.945 Euro, die aus dem Bescheid, der im Internet kursiert, hervorgehen und die einen Anhaltspunkt über die Höhe der Kosten geben, die der Saalekreis in einer geheimen Abmachung mit dem B.I.H. e.V. pro Unterbringung von einem Flüchtling vereinbart hat, stimmen entsprechend nicht mit den Kosten überein, die man aus der Antwort der Landesregierung von Sachsen-Anhalt auf die Große Anfrage der Grünen für die Unterbringung von einem Flüchtling errechnen kann. Somit stellt sich die Frage, wie die Ungereimtheiten und vor allem die im Vergleich zu den Kosten, die die Landesregierung angibt, höheren Kosten zustande kommen. Ob die Ungereimtheiten auf Betrug oder auf fehlerhafte Angaben oder darauf zurückzuführen sind, dass der B.I.H. e.V. als Mittler zwischen Wohnungsvermieter auf der einen und Landkreis auf der anderen Seite auftritt und einen entsprechenden Reibach macht, ist eine Frage, die nur durch Transparenz geklärt werden kann, Transparenz, die der Saalekreis wie andere Kreise auch, bislang verweigert, ganz so, als würden die Verwaltungsbeamten ihr Geld ausgeben und nicht etwa das Geld der Steuerzahler.
Und warum die teuer bezahlten Verwaltungsangestellten des Landkreises Saalekreis einen Mittler benötigen, der die Kosten für die Vermietung von Wohnungen an Flüchtlinge in die Höhe treibt, ist eine Frage, die sich der Landesrechnungshof beantworten lassen sollte, vor allem um eine Antwort auf die Frage zu finden, ob im Saalekreis Nepotismus betrieben wird.
Alle Wohnungssuchenden können sich damit trösten, dass Akteure wie der BIH die Mietpreise künstlich in die Höhe treiben. Wer sich also über die Hohen Mieten in Städten ärgert, hier ist eine Ursache.
 https://sciencefiles.org/2016/11/20/ungereimtheiten-und-fluechtlingsgewinnler-die-4-285-euro-hartz-iv-fuer-fluechtlingsfamilie/

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