Wednesday, December 21, 2016

Berliner Terror-Islamist war wohl geduldeter Flüchtling, dessen Abschiebung ausgesetzt war

Nach dem Anschlag in Berlin fahndet die Polizei nach Medien-Informationen bundesweit und nicht öffentlich nach einem Verdächtigen. Im Fußraum des Führerhauses des Lkw, der am Montagabend in einen Berliner Weihnachtsmarkt gerast war, sei eine Duldung mit den Personalien gefunden worden.Die Duldung ist nach der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ von ausreisepflichtigen Ausländern. Sie stellt keinen Aufenthaltstitel dar und begründet daher auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt. § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt, wessen Abschiebung ausgesetzt wird und aufgrund dessen eine Duldung (§ 60a Abs. 4 AufenthG) erhält; dies sind insbesondere Fälle, in denen eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (zunächst) nicht durchgeführt werden kann. Die Duldung dient ausschließlich dazu, dem Ausländer zu bescheinigen, dass er ausländerbehördlich registriert ist und von einer Durchsetzung der bestehenden Ausreisepflicht für den genannten Zeitraum abgesehen wird. Der Aufenthalt eines Ausländers wird mit der Duldung zwar nicht rechtmäßig, jedoch entfällt mit der Duldung eine Strafbarkeit wegen illegalen Aufenthalts nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, eine Strafbarkeit gem. § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG wegen selbst verschuldeter Passlosigkeit ist jedoch möglich. Mit einer Duldung können Auflagen und Nebenbestimmungen verbunden werden. Die Duldung erlischt mit der Ausreise des Ausländers und berechtigt nicht zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland.
 https://de.wikipedia.org/wiki/Duldung_(Aufenthaltsrecht) / http://www.n-tv.de/newsletter/breakingnews/Personaldokumente-in-Lkw-gefunden-Polizei-fahndet-bundesweit-article19383706.html?ts=1482314602177

No comments: