Nach dem Anschlag in Berlin fahndet die Polizei nach Medien-Informationen bundesweit und nicht öffentlich nach einem Verdächtigen. Im Fußraum des Führerhauses des Lkw, der am Montagabend in einen Berliner Weihnachtsmarkt gerast war, sei eine Duldung mit den Personalien gefunden worden.Die Duldung ist nach der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ von ausreisepflichtigen Ausländern. Sie stellt keinen Aufenthaltstitel dar und begründet daher auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt. § 60a Aufenthaltsgesetz
(AufenthG) regelt, wessen Abschiebung ausgesetzt wird und aufgrund
dessen eine Duldung (§ 60a Abs. 4 AufenthG) erhält; dies sind
insbesondere Fälle, in denen eine Abschiebung aus rechtlichen oder
tatsächlichen Gründen (zunächst) nicht durchgeführt werden kann. Die
Duldung dient ausschließlich dazu, dem Ausländer zu bescheinigen, dass
er ausländerbehördlich registriert ist und von einer Durchsetzung der
bestehenden Ausreisepflicht für den genannten Zeitraum abgesehen wird.
Der Aufenthalt eines Ausländers wird mit der Duldung zwar nicht
rechtmäßig, jedoch entfällt mit der Duldung eine Strafbarkeit wegen
illegalen Aufenthalts nach § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, eine Strafbarkeit gem. § 95
Abs. 1 Nr. 1 AufenthG wegen selbst verschuldeter Passlosigkeit ist
jedoch möglich. Mit einer Duldung können Auflagen und Nebenbestimmungen
verbunden werden. Die Duldung erlischt mit der Ausreise des Ausländers
und berechtigt nicht zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland.
https://de.wikipedia.org/wiki/Duldung_(Aufenthaltsrecht) / http://www.n-tv.de/newsletter/breakingnews/Personaldokumente-in-Lkw-gefunden-Polizei-fahndet-bundesweit-article19383706.html?ts=1482314602177
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