Thursday, December 15, 2016

Erlaubnis ohne Antrag: 80 Afghanen dürfen in Bremen bleiben

Die Ausländerbehörde des Stadtamtes hat im November in einer Hauruck-Aktion rund 80 geduldeten afghanischen Staatsbürgern eine Aufenthaltserlaubnis bis in den Frühsommer 2017 verschafft. Für die behördenintern als „Afghanistan-Sonderaktion November 2016“ bezeichnete Maßnahme wurden offenbar ausländerrechtliche Bestimmungen zumindest sehr wohlwollend ausgelegt. Das legen interne Dokumente des Stadtamtes vor, die dem WESER-KURIER vorliegen. Bei der Personengruppe handelte es sich um afghanische Staatsbürger, die keinen Asylantrag gestellt hatten und lediglich über einen Duldungsstatus verfügten. Am 28. Oktober verschickte eine Referatsleiterin der Ausländerbehörde an die zuständigen Sachbearbeiter eine Rundmail, in der die „Sonderaktion“ für die 80-köpfige Gruppe angekündigt wurde. „Bitte starten Sie sofort“, so der Appell an die Beschäftigten des Amtes. An die Mail angehängt war eine „Handreichung“, in der zunächst die Zielsetzung der Aktion klar benannt wurde: „Alle afghanischen Staatsangehörigen in Duldung sollen ... eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25, Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes erhalten.“ Die Sachbearbeiter wurden aufgefordert, die Fälle „prioritär zu bearbeiten“. Ingesamt vermittelt die Dienstanweisung den Eindruck, dass die Sachbearbeiter die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnisse nicht allzu penibel überprüfen sollten.
 http://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-politik-wirtschaft_artikel,-80-Afghanen-duerfen-in-Bremen-bleiben-_arid,1514770.html

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