Thursday, December 15, 2016

Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" erwirkt

Die Bundesanwaltschaft hat gestern (14. Dezember 2016) beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen den 24-jährigen tunesischen Staatsangehörigen Charfeddine T. (alias: Ashraf Al-T.) wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 129b Abs. 1 StGB) erwirkt. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich in Deutschland zur Durchführung eines derzeit nicht näher bekannten Auftrags für den IS aufgehalten zu haben. Nach den bisherigen Erkenntnissen reiste der Beschuldigte, nachdem er sich zuvor als Mitglied dem sogenannten "Islamischen Staat" angeschlossen hatte, im Oktober des Jahres 2015 nach Deutschland ein. In der Folgezeit stand er in Kontakt zu einem in Syrien aufhältigen IS-Mitglied, das für Operationen der Vereinigung im Ausland zuständig ist, und erbat von diesem die Erlaubnis oder Unterstützung für die Durchführung seines Vorhabens. Ob es sich dabei um die Durchführung eines Anschlags handelte, konnte durch die bisherigen Ermittlungen bislang nicht festgestellt werden. Zunächst war durch Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 3. November 2016 der Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den Beschuldigten Charfeddine T. abgelehnt worden (vgl. Pressemitteilung Nummer 54 vom 3. November 2016). Die nachfolgenden Ermittlungen haben den Tatverdacht nunmehr weiter verdichtet. Der Beschuldigte ist heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
 http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/3512743

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