Die SPD hat ein Problem mit Geld. Nicht nur, soweit es um das Geld der
Steuerzahler, sondern auch wenn es um die eigenen Finanzen geht.
Kürzlich hat das ZDF-Magazin Frontal 21 in einem viel beachteten Beitrag aufgedeckt, dass die Network Media GmbH
(NWMD) Veranstaltungen organisiert hat, auf denen Vertreter von
Unternehmen und Lobbygruppen mit SPD-Politikern zusammentrafen. Die NWMD
gehört als Tochterfirma des Vorwärts Verlags zum SPD-eigenen
Großkonzern Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (ddvg).
Zu einem Gutteil wurden für diese sogenannten Vorwärts-Gespräche von
Unternehmen Zahlungen von 3.000 bis 7.000 € geleistet, es fanden aber
auch Veranstaltungen statt, für die keine Zahlungen geleistet wurden.
Soweit ersichtlich haben die daran teilnehmenden SPD-Politiker Vorträge
gehalten und/oder Gespräche geführt.[...]Zumindest auf Basis der zur Verfügung stehenden Medieninformationen
liegt somit der Verdacht eines Verstoßes gegen § 26 Parteiengesetz nahe.
Der Bundestagsverwaltung obliegt es im Rahmen des Parteiengesetzes, die
Vorgänge um die Vorwärts-Gespräche der SPD eingehend zu prüfen. Dabei
kann sie sich nicht darauf zurückziehen, dass die NWMD von der SPD
rechtlich unabhängig sei. Denn § 26 Parteiengesetz bezieht
Veranstaltungen Dritter ausdrücklich mit ein.
Kommt man zum Ergebnis, dass die Vorwärts-Gespräche dem § 26
Parteiengesetz unterfallen und somit die Rechenschaftsberichte der SPD
mangels Erfassung dieser Einnahmen unrichtig sind, kommen nicht nur
finanzielle Sanktionen nach dem Parteiengesetz in Betracht. Dann stellt
sich auch die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Denn gemäß §
31d Parteiengesetz steht es unter Strafe, unrichtige Angaben über die
Einnahmen im Rechenschaftsbericht zu machen in der Absicht, die
öffentliche Rechenschaftslegung zu umgehen.
Und hier kommt es nun darauf an, wer von den für den
Rechenschaftsbericht zuständigen SPD-Bundesvorstandsmitgliedern welche
Verantwortung trug und was wusste. Das läßt sich von außen anhand der
Medienberichte naturgemäß nicht beurteilen. Doch so viel lässt sich wohl
feststellen: Die Durchführung dieser Vorwärts-Gespräche war zumindest
beim Schatzmeister und bei den SPD-Bundesvorstandsmitgliedern, die daran
teilgenommen haben, bekannt. Ob der einzelne gewusst hat, dass die NWMD
die Veranstaltungen organisiert hat oder ggf. annahm, der Vorwärts habe
dies getan, ist unerheblich. Denn es macht im Sinne des
Parteiengesetzes keinen Unterschied, ob die NWMD oder der Vorwärts die
Veranstaltungen organisiert hat. Ebensowenig käme es darauf an, ob die
zuständigen Bundesvorstandsmitglieder davon wussten, dass für die
Veranstaltungen Geld geflossen ist, weil es auf den Geldfluss nicht
ankommt. Die Staatsanwaltschaft wäre somit gehalten, zumindest
Vor-Ermittlungen aufzunehmen.Doch damit nicht genug. Auch Finanzämter und die Steuerfahndung müssten
aktiv werden. Nach dem Bericht von Frontal 21 hat die NWMD den zahlenden
Unternehmen Rechnungen mit Umsatzsteuer erteilt. Man kann jetzt wohl
als lebensnah unterstellen, dass die zahlenden Unternehmen die
Rechnungen als Betriebsausgabe gewinnmindernd abgesetzt und die in den
Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer mindernd in ihren Voranmeldungen
und Jahreserklärungen berücksichtigt haben. Dies wäre jedoch nur dann
rechtmäßig, wenn die NWMD tatsächlich Leistungen an die zahlenden
Unternehmen erbracht hätte.
http://www.tichyseinblick.de/meinungen/spd-auf-diesem-auge-ist-das-finanzamt-blind/
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