Saturday, December 17, 2016

SPD: auf diesem Auge ist das Finanzamt blind

Die SPD hat ein Problem mit Geld. Nicht nur, soweit es um das Geld der Steuerzahler, sondern auch wenn es um die eigenen Finanzen geht. Kürzlich hat das ZDF-Magazin Frontal 21 in einem viel beachteten Beitrag aufgedeckt, dass die Network Media GmbH (NWMD) Veranstaltungen organisiert hat, auf denen Vertreter von Unternehmen und Lobbygruppen mit SPD-Politikern zusammentrafen. Die NWMD gehört als Tochterfirma des Vorwärts Verlags zum SPD-eigenen Großkonzern Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH (ddvg). Zu einem Gutteil wurden für diese sogenannten Vorwärts-Gespräche von Unternehmen Zahlungen von 3.000 bis 7.000 € geleistet, es fanden aber auch Veranstaltungen statt, für die keine Zahlungen geleistet wurden. Soweit ersichtlich haben die daran teilnehmenden SPD-Politiker Vorträge gehalten und/oder Gespräche geführt.[...]Zumindest auf Basis der zur Verfügung stehenden Medieninformationen liegt somit der Verdacht eines Verstoßes gegen § 26 Parteiengesetz nahe. Der Bundestagsverwaltung obliegt es im Rahmen des Parteiengesetzes, die Vorgänge um die Vorwärts-Gespräche der SPD eingehend zu prüfen. Dabei kann sie sich nicht darauf zurückziehen, dass die NWMD von der SPD rechtlich unabhängig sei. Denn § 26 Parteiengesetz bezieht Veranstaltungen Dritter ausdrücklich mit ein.
Kommt man zum Ergebnis, dass die Vorwärts-Gespräche dem § 26 Parteiengesetz unterfallen und somit die Rechenschaftsberichte der SPD mangels Erfassung dieser Einnahmen unrichtig sind, kommen nicht nur finanzielle Sanktionen nach dem Parteiengesetz in Betracht. Dann stellt sich auch die Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Denn gemäß § 31d Parteiengesetz steht es unter Strafe, unrichtige Angaben über die Einnahmen im Rechenschaftsbericht zu machen in der Absicht, die öffentliche Rechenschaftslegung zu umgehen.
Und hier kommt es nun darauf an, wer von den für den Rechenschaftsbericht zuständigen SPD-Bundesvorstandsmitgliedern welche Verantwortung trug und was wusste. Das läßt sich von außen anhand der Medienberichte naturgemäß nicht beurteilen. Doch so viel lässt sich wohl feststellen: Die Durchführung dieser Vorwärts-Gespräche war zumindest beim Schatzmeister und bei den SPD-Bundesvorstandsmitgliedern, die daran teilgenommen haben, bekannt. Ob der einzelne gewusst hat, dass die NWMD die Veranstaltungen organisiert hat oder ggf. annahm, der Vorwärts habe dies getan, ist unerheblich. Denn es macht im Sinne des Parteiengesetzes keinen Unterschied, ob die NWMD oder der Vorwärts die Veranstaltungen organisiert hat. Ebensowenig käme es darauf an, ob die zuständigen Bundesvorstandsmitglieder davon wussten, dass für die Veranstaltungen Geld geflossen ist, weil es auf den Geldfluss nicht ankommt. Die Staatsanwaltschaft wäre somit gehalten, zumindest Vor-Ermittlungen aufzunehmen.Doch damit nicht genug. Auch Finanzämter und die Steuerfahndung müssten aktiv werden. Nach dem Bericht von Frontal 21 hat die NWMD den zahlenden Unternehmen Rechnungen mit Umsatzsteuer erteilt. Man kann jetzt wohl als lebensnah unterstellen, dass die zahlenden Unternehmen die Rechnungen als Betriebsausgabe gewinnmindernd abgesetzt und die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer mindernd in ihren Voranmeldungen und Jahreserklärungen berücksichtigt haben. Dies wäre jedoch nur dann rechtmäßig, wenn die NWMD tatsächlich Leistungen an die zahlenden Unternehmen erbracht hätte.
 http://www.tichyseinblick.de/meinungen/spd-auf-diesem-auge-ist-das-finanzamt-blind/

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