Wednesday, January 11, 2017

BKA »optimiert« eigene Statistik: Flüchtlingskriminalität wird kleingerechnet

Das Bundeskriminalamt hat für das Jahr 2015 einen Bericht mit dem Titel »Kriminalität im Kontext von Zuwanderung« erstellt. In diesem Bericht werden angeblich alle Straftaten aufgeführt, die von »Zuwanderern« begangen wurden. Doch alleine bei den Definition des Personenkreis sowie des Täterkreises, wie sie in dem Bericht erläutert werden, gibt es Auffälligkeiten. So heißt es in dem Bericht, dass lediglich »aufgeklärte« Straftaten durch Flüchtlinge erfasst werden. Hunderttausende Anzeigen gegen Unbekannt, wo »Flüchtlinge« zwar als Tatverdächtige benannt sind, aber nicht identifiziert wurden, fallen durch das Raster. Die Begründung des BKA: »»Als aufgeklärt im Sinne der Erfassungsrichtlinien gilt eine Tat, wenn sie nach dem polizeilichen Ermittlungsergebnis von mindestens einem Tatverdächtigen begangen wurde, dessen rechtmäßige Personalien grundsätzlich bekannt sind.« In einem Land, in das Migranten, »Flüchtlinge« und Asylbewerber ohne jegliche Personenkontrolle nach Gutdünken ein- und ausreisen können und in dem sie sich mit bis zu 14 verschiedenen Identitäten quasi unkontrolliert bewegen können, ist die Feststellung der »rechtmäßigen Personalien« in diesem Kreis kaum von Erfolg gekrönt. Nicht erfasst werden laut Angaben des BKA auch die Straftaten, die durch »Tatverdächtige mit positiv abgeschlossenem Asylverfahren („international Schutzberechtigte und Asylberechtigte“) begangen wurden«. Asylbewerber und Schutzbedürftige sind zwar de facto Zuwanderer, werden aber in einem Bericht über »Kriminalität im Kontext von Zuwanderung« nicht erfasst! In dem BKA-Bericht, der die Straftaten im gesamten Bundesgebiet erfasst haben will, fehlen die Daten der Stadtstaaten Hamburg und Bremen sowie dem mit ungefähr 18 Millionen Menschen einwohnerstärksten Bundesland.
 http://www.freiewelt.net/nachricht/fluechtlingskriminalitaet-wird-kleingerechnet-10069784/

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