Friday, February 10, 2017

Asylrecht gibt sogar Mördern Schutz

Der Migrationsdruck ist weiter groß: 2016 wurden in Kärnten 3500 Asylanträge bearbeitet österreichweit waren es 72.300. Schwierig sind für die Behörden die Rückführungen, denn 30 Prozent der Entscheidungen sind negativ. Mit Einsprüchen und Schutzbehauptungen versuchen die Betroffenen, hier bleiben zu dürfen."Ich habe in meiner Heimat jemanden ermordet!" oder "Ich bin homosexuell!" Mit Aussagen wie diesen, versuchen immer öfter abgelehnte Asylwerber, ihrer drohenden Abschiebung zu entgehen. Denn das Asylrecht schützt Mörder, wenn diesen in ihrem Heimatland die Todesstrafe droht. "Das sind Schutzbehauptungen!", weiß Klaus Krainz von der Regionsstelle Kärnten im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA): "Doch die meisten Asylwerber widerrufen ihre Aussage rasch wieder, wenn wir ihnen erklären, dass wir ihre Straftat der Polizei anzeigen müssen." Generell versuche das BFA, die Betroffenen mit "Anreizen" zu einer freiwilligen Ausreise zu bewegen. "Das ist vor allem menschenwürdiger und günstiger", so Krainz: "Wenn keine freiwillige Ausreise erfolgt, gibt es Abschiebungen." Dafür hat Österreich eine Reihe von Abkommen mit Herkunftsstaaten, damit diese die abgelehnten Asylwerber wieder zurücknehmen. Schwierig wird es beim Nachweis der Staatenzugehörigkeit, denn die wenigsten Flüchtlinge haben Dokumente dabei, weil sie diese entweder verloren oder weggeworfen haben. Mit Afghanistan das Land mit den meisten Asylantragstellern gibt es laut Krainz ein Abkommen: "Wird binnen vier Wochen kein Heimreisezertifikat von Afghanistan ausgestellt, kann der betroffene EU- Staat dieses selbst ausstellen. Das ist für uns wichtig, um straffällig gewordene Afghanen schnellstmöglich wieder heim zu bringen."
 http://www.krone.at/kaernten/asylrecht-gibt-sogar-moerdern-schutz-migrationsdruck-story-553286

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