Dieser Fall schockierte Oberösterreich: Im April 2016 versuchte der Algerier, von dem anfangs völlig unklar war wie alt er ist oder wie er heißt, eine heute 41-jährige Frau zu vergewaltigen. Dabei ging der Täter mit äußerste r Brutalität vor. In den frühen Morgenstunden versucht er die Frau nahe einer Bushaltestelle an der Unteren Donaulände in Linz hinter ein Gebüsch zu zerren und zu vergewaltigen. Die Frau wehrte sich heftig und bezahlte dafür einen hohen Preis. Von den Faustschlägen blutüberströmt wurde sie von Passanten an der Bushaltestelle gefunden.
Fraglich ist, wie sich der Algerier zum Tatzeitpunkt überhaupt in Linz aufhalten konnte. Wie im Prozess zutage kam, war er zum Tatzeitpunkt bereits in Frankreich und Österreich mehrfach vorbestraft, hatte einen abgelehnten Asylbescheid und sogar ein Einreiseverbot. Und schon ein Jahr davor – im November 2015 – versuchte er schonmal eine Frau zu vergewaltigen.
Beim ersten Prozesstag zeigte sich das Opfer schwer traumatisiert und mit sichtbaren Narben übersät. Sie nimmt nach wie vor schwere Medikamente.
Was viele Menschen wissen wollen: Wird ein solcher Täter abgeschoben oder nicht?
Auf Anfrage vom „Wochenblick“ erklärt Richterin Mag. Margit Kreuzer vom Landesgericht Linz: „Um ganz korrekt zu sein, stellt sich diese Frage derzeit nicht. Im vorliegenden Fall wurde ein Maßnahmevollzug, die so genannte ‚Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher‘ nach § 21 Abs 2 StGB verhängt. Dieser richtet sich nach der Gefährlichkeit des Täters. So lange diese Gefährlichkeit festgestellt wird, ist die Maßnahme zeitlich nicht begrenzt. Eine mögliche Abschiebung steht erst zur Diskussion, wenn sowohl Haft als auch Maßnahmevollzug abgeschlossen sind“, so Kreuzer.
Eine Abschiebung während der Haftzeit wäre nur bei einem vorhandenen Rückführungsabkommen mit dem jeweiligen Herkunftsland möglich, sagt Richterin Kreuzer abschließend.
https://www.wochenblick.at/algerier-vergewaltigt-frau-in-linz-vorerst-keine-abschiebung/
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