Sunday, March 05, 2017

Praxiswissen

Als sie beim Sender DRadio Wissen, der neben Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur zum Senderverbund Deutschlandradio gehört, mit einem Bericht über zwei Soldatinnen der israelischen Streitkräfte vorstellig wurde, erlebte die Frankfurter Journalistin Pola Sarah Nathusius eine nach ihrer Auskunft wenig kollegiale Behandlung durch Vertreter des in Köln ansässigen Senders.
Danach sollen bis zu vier Redakteure das Manuskript um »israelkritische« Passagen ergänzt, den aus Rußland und der Ukraine stammenden Protagonistinnen des Berichts nie getätigte Aussagen angedichtet haben. Schließlich soll Redakteurin Grit Kienzlen mitgemischt haben: »Sie wollte mir Formulierungen in den Mund legen, die antiisraelisch, antizionistisch und antisemitisch sind«.
Das sei alles falsch, erklärt dagegen Ralf Müller-Schmid, seit 2012 Programmleiter bei DRadio Wissen, Pola Sarah Nathusius’ Bericht sei nicht wegen seines Inhalts auf Vorbehalte bei dem Sender gestoßen, sondern »aus handwerklichen Gründen von der Redaktion abgelehnt« worden. Und: »Gegen anderslautende Aussagen behält sich Deutschlandradio rechtliche Schritte vor«.
So stehen nun zwei Erklärungen im Raum, die sich widersprechen, da die Manipulationsvorwürfe der Autorin, dort die mit einem Hinweis auf juristische Mittel garnierte Behauptung handwerklicher Mängel. Fällt es schwer, der einen oder der anderen Aussage den Vorzug zu geben, so läßt sich doch am Programm des Deutschlandradio prüfen, für welche handwerklichen Standards es steht.
So wurde exemplarisch im vergangenen Dezember in einer Sendung des DLF über die Arbeit von »Nichtregierungsorganisationen« in Israel behauptet, »alle NGOs, die mehr als die Hälfte ihres Budgets aus dem Ausland beziehen, müssen [..] bei öffentlichen Auftritten [..] einen Anstecker tragen, der darauf hinweist«. Ein entsprechendes Gesetz sei im Juli 2016 beschlossen worden.
Diese Darstellung ist falsch, es gibt eine solche Kennzeichnungspflicht nicht. Auf Nachfrage wurde auf einen Artikel der Zeit verwiesen: »Sollte meine Quelle [..] falsch gelegen haben, bedauere ich das«. Gegen die Forderung, für Sachaussagen mehr als einen Beleg nennen zu können, hatten die Verantwortlichen da schon verstoßen. Und dann war ihre einzige Quelle auch noch die falsche.
Geschehen Fehler und werden sie erkannt, so schreibt der Pressekodex das weitere Vorgehen vor: »Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen [..], die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.« Darauf haben bisher Die Zeit, aber eben auch das Deutschlandradio verzichtet.
Und so sieht es nun also aus, das Handwerk, das von dem Sender und mehreren Beteiligten nicht beanstandet wird: Unter Verzicht auf eine ausreichende Zahl von Belegen wird eine Falschaussage gesendet und bis heute verbreitet, statt sie zu berichtigen. Könnte es sein, daß Ralf Müller-Schmid nur die allerbesten Gründe hat, mit teuren rechtlichen Schritten für seine Darstellung zu werben?
 http://www.tw24.net/?p=13411

No comments: