Wednesday, April 12, 2017

Krimineller afghanischer Flüchtling wird nach 25 Jahren Aufenthalt in der Schweiz abgeschoben

 
Für www.TheLocal.ch, 12. April 2017

Ein schweizerisches Gericht urteilte, dass ein 27 Jahre alter Afghane, der im Alter von zwei als Flüchtling in die Schweiz kam, nach Afghanistan abgeschoben werden muss, weil er mehrfach straffällig wurde.

Nach Schweizer Recht können Flüchtlinge selbst nach einem langjährigen Aufenthalt aus dem Land abgeschoben werden, wenn die Person als öffentliche Sicherheitsgefahr eingestuft wird.

In diesem Fall ging der Einwohner von Fribourg, der 25 Jahre in der Schweiz lebte und sein Heimatland nicht kennt, beim Kantonalsgericht in Berufung, nachdem ihm die Behörden im Jahr 2015 die Aufenthaltserlaubnis entzogen, weil er mehrfach wegen gewalttätigem Verhalten aufgefallen war.

Vergangenen Monat aber lehnte das Gericht seinen Antrag ab, wie die schweizer Medien am Dienstag berichteten.

Der Mann kam 1992 mit seiner Familie in die Schweiz. Ihnen wurde Asyl gewährt und sie bekamen eine Wohnung in Fribourg, wie es in den Medien heisst.

Als Minderjähriger wurde der Mann bereits drei Mal wegen Gewalttaten verurteilt, ein Verhalten das er auch im Erwachsenenalter an den Tag legte und ihm 2010 eine dreijährige Gefängnisstrafe einbrachte.

Ein Jahr, nachdem er entlassen wurde hatte er einen Rückfall und wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Beim Urteil im Berufungsantrag gegen seine Abschiebung sagte das Kantonalsgericht, dass angesichts der kurzen Zeit bis er wieder straffällig wurde, seinem aggressiven Verhalten im Gefängnis und der Meinung eines Psychiaters ein hohes Risiko besteht für eine Wiederholungstat.

Der Mann sagte, dass er keinen Bezug zu Afghanistan hat, dass er die Sprache nicht beherrscht und auch nicht die Sitten des Landes kennt.

Die derzeit fragile Situation in Afghanistan und die Tatsache, dass er aus einer ethnischen Minderheit stammt waren ebenfalls Teil seiner Argumente gegen die Abschiebung.

Allerdings folgte das Gericht der Ansicht der schweizerischen Migrationsbehörde (SEM), die 2015 sagte, dass es keinen Grund zur Annahme gibt, der Mann würde bei der Rückkehr nach Afghanistan schlecht behandelt, vor allem da viel Zeit vergangen ist seit den Ereignissen, wegen derer er und seine Familie das Land als Flüchtlinge verlassen mussten.

Da öffentliche Interesse an seiner Abschiebung überwiegt daher laut Richtern sein privates Interesse auf einen Verbleib im Land.

 http://1nselpresse.blogspot.de/2017/04/krimineller-afghanischer-fluchtling.html
 Im Original: Afghan refugee faces deportation after 25 years in Switzerland

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