Saturday, April 29, 2017

Polizist darf Merkel „kriminell“ nennen


Darf ein Beamter des Landes Nordrhein-Westfalen die Bundeskanzlerin als „wahnsinnig“ und „kriminell“ bezeichnen? Genau das passierte im Dezember auf der Landeswahlversammlung der AfD in Euskirchen. Der Solinger Polizeikommissar Dietmar Gedig sorgte mit diesen Worten für einen Skandal. Doch die Staatsanwaltschaft Wuppertal stellte jetzt ihre Ermittlungen gegen den Solinger ein. „Nach Zeugenbefragungen und eingehender Prüfung haben wir festgestellt, dass keine strafbare Handlung vorliegt“, sagte Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert auf ST-Anfrage. Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen Gedig sei darum eingestellt worden. Der Polizist ist Beisitzer im Vorstand der AfD in Solingen sowie Vorstandsmitglied der Jugendorganisation der Partei, „Junge Alternative“. Für die AfD will Gedig am 14. Mai in den NRW-Landtag einziehen, denn mit seiner Rede bewarb er sich erfolgreich auf einen Listenplatz für die NRW-Landtagswahl: Er erreichte Platz 28. Nach aktuellen Umfragewerten steht die Partei bei derzeit 11 Prozentpunkten. Sollte das auch bei der Wahl am 14. Mai so sein, hätte die Partei rund 28 Sitze. Damit wäre der Solinger Mitglied des neuen Landtags. Gedig hatte bei seiner Bewerbervorstellung in Euskirchen auch gefordert, Bundesjustizminister Heiko Maas „wegzusperren“. Der 31-jährige Kommissar unterstellte auch seinem Dienstherrn, Innenminister Ralf Jäger (SPD), „völlig versagt“ zu haben. Und er nannte die Polizei-Hundertschaften „politisch gesteuert“.
 https://www.solinger-tageblatt.de/solingen/polizist-darf-merkel-kriminell-nennen-8224636.html

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