Wednesday, April 05, 2017

Rees: Asylbewerber randalieren und greifen Passanten an

Zwischen 17:00 Uhr und 18:45 Uhr wurde die Polizei am gestrigen Dienstag (04. April 2017) drei mal zu Einsätzen nach Rees gerufen, nachdem Bewohner einer Zentralen Unterbringungseinrichtung randaliert hatten. Zunächst erhielt die Polizei gegen 17:05 Uhr den Hinweis auf eine körperliche Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen am Mühlenturm. Die Einsatzkräfte trafen vor Ort fünf junge Männer im Alter zwischen 18 und 22 Jahren an. Alle Personen wirkten leicht alkoholisiert, verneinten aber, dass es eine körperliche Auseinandersetzung gegeben habe. Den fünf jungen Männern erteilten die Polizeibeamten einen Platzverweis, dem die Personen zögerlich nachkamen. Gegen 18:30 Uhr kam es auf der Straße Am Damm zu einem weiteren Vorfall. Zwei Männer, die dort fußläufig unterwegs waren, schubsten dort unvermittelt einen 42jährigen Reeser, der ihnen als Jogger entgegen kam, drohten ihm mit erhobener Faust und beschimpften ihn. Der Reeser erkannte beide Personen einige Zeit später auf dem Gelände der Zentralen Unterbringungseinrichtung am Groiner Kirchweg wieder. Zu diesem Zeitpunkt, ca. 18:40 Uhr, war der Polizei durch Personal der Einrichtung mitgeteilt worden, dass mehrere Personen auf dem Gelände der Zentralen Unterbringungseinrichtung randalierten. Die Einsatzkräfte stellten bei Eintreffen etwa 30 Personen auf dem Gelände fest, die sich lautstark stritten. Im Rahmen der Sachverhaltsklärung stellte sich heraus, dass die jungen Männer, die bereits beim Einsatz am Mühlenturm angetroffen worden waren, die verbalen Auseinandersetzungen in der Einrichtung angezettelt hatten. Im Rahmen der Personalien- und Sachverhaltsprüfung sperrten sich einige der Personen gegen polizeiliche Maßnahmen. Einer der beiden Täter, die zuvor den Jogger attackiert hatten, befand sich auch unter den angetroffenen Personen und leistete bei seiner Festnahme Widerstand. Insgesamt verbrachten die Polizeibeamten sechs Personen ins Polizeigewahrsam. Die jungen Männer im Alter von 18 bis 26 Jahren haben die marokkanische (zwei), algerische (zwei) und guineische (zwei) Staatsangehörigkeit. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen dauern an.
 http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65849/3604955

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