Ungarn setzt sich jetzt gegen ein absurdes Urteil des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zur Wehr: Das Land
wurde im März zur Zahlung von jeweils 10.000 Euro Schadenersatz an zwei
Asylwerbern aus Bangladesch verurteilt, wie u.a. „Die Presse“ berichtete.
Der Vorwurf des EGMR:
die Asylanträge seien nicht sorgfältig abgewogen worden, die
Abschiebung sei pauschal erfolgt und es sei zweifelhaft, ob Serbien ein
sicheres Land sei.
Im Gespräch mit dem „Wochenblick“ bezeichnete das Pressebüro der ungarischen Botschaft in Wien das Urteil als „absurd“.
In jedem Fall werde die ungarische Regierung Einspruch gegen dieses
Urteil erheben und alle verfügbaren Rechtsmittel ausschöpfen.
Die beiden Migranten kamen im September 2015 über Griechenland mit
tausenden anderen Flüchtlingen über die Balkanroute nach Ungarn. Gemäß
den Schengen-Regeln wurden sie – zusammen mit anderen – nach Serbien
zurückgeschoben. Serbien wurde von Ungarn 2015 als sicheres Land
eingestuft. Die beiden Bangladeschis werden von Anwälten des Helsinki
Komitees beraten und vertreten. Sie haben auch den Fall vor den EGMR
gebracht.
Weil die geltende Asylregelung der EU ständig missbraucht wird,
Asylwerber sich unkontrolliert, vor Abschluss ihres Asylverfahrens,
kreuz und quer durch die EU bewegen und dies auch ein Sicherheitsrisiko
mit sich bringt, hat Ungarn sein Migrationsgesetz verschärft. Migranten,
die illegal nach Ungarn kommen oder im Land aufgegriffen werden, müssen jetzt in Transitzonen ihr Asylverfahren abwarten.
Es steht jedem aber frei, in das Land, aus dem er nach Ungarn kam,
zurückzugehen. Für die Gesamtdauer des Asylverfahrens ist medizinische
und andere notwendige Versorgung garantiert. Unbegleitete Minderjährige
werden in Kinderheimen in Ungarn gebracht und dort versorgt.
Allen Antragstellern steht unentgeltliche juristische Beratung,
Kontakt zum Helsinki Komitee und Dolmetschung zur Verfügung. Diese
Neuregelung soll im Einklang mit dem Unionsrecht stehen, insbesondere
mit dem Schengen-Abkommen, das Ungarn verpflichtet, seine EU-Außengrenze
zu schützen.
https://www.wochenblick.at/urteil-ungarn-muss-20-000-euro-an-zwei-illegale-einwanderer-zahlen/
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