Tuesday, May 09, 2017

Zoll kontrolliert Shisha-Bars in München

 HZA-RO: Zoll kontrolliert Shisha-Bars in München
 Dosen mit Wasserpfeifentabak - weder versteuert noch hygienisch gelagert (Foto © Zoll)

5 Lokale - 5 Anzeigen, so lautet das Ergebnis einer steuerrechtlichen Kontrolle von Münchener Shisha-Bars durch die Kontrolleinheit Verkehrswege München des Hauptzollamts Rosenheim Im Rahmen der Steueraufsicht kontrollierten Beamte einer mobilen Kontrolleinheit des Hauptzollamts Rosenheim in den letzten Tagen fünf Shisha-Bars in München. Dabei haben sie in allen fünf Bars Verstöße gegen die Steuervorschriften festgestellt und insgesamt 56 Kilogramm Wasserpfeifentabak sichergestellt. Wasserpfeifentabak unterliegt in Deutschland, genau wie der normale Rauchtabak, der Tabaksteuer. Als Nachweis der Versteuerung ist in Deutschland für Tabakverpackungen eine als Siegel angebrachte Steuerbanderole gesetzlich vorgeschrieben. "Anhand dieses Steuerzeichens können wir schnell erkennen, ob Tabak versteuert wurde oder nicht.", so Andreas Rudolph, der Pressesprecher des Hauptzollamts Rosenheim. "Fehlt das Steuerzeichen, dann wurde der Tabak höchstwahrscheinlich eingeschmuggelt." In den kontrollierten Shisha-Bars haben die Zöllner sowohl Schmuggelware, als auch Tabak-Großgebinde, bei denen die Steuerbanderole aufgebrochen wurde, gefunden. Viele Shisha-Bar-Betreiber kaufen lieber die günstigen Ein-Kilo-Dosen, um diesen kleinere Portionen zu entnehmen und gewinnbringend weiter zu verkaufen. Diese Praxis ist gesetzlich verboten. "Das wäre genauso, wie ein Zigarettenverkäufer, der die Schachteln öffnet, um die Zigaretten einzeln mit Preisaufschlag zu verkaufen." erklärte Rudolph. Gegen die Shisha-Bar-Besitzer leiteten die Beamten Strafverfahren wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Steuerhehlerei ein. Sie haben nicht nur mit einer Nachzahlung der hinterzogenen Tabaksteuer, sondern auch mit Geldstrafen oder Bußgeldern zu rechnen. Der sichergestellte Tabak wird nach Abschluss der Verfahren, auch aufgrund der gesundheitlichen Risiken, vernichtet. Zusatzinformation: Das gemeinschaftliche Rauchen von Wasserpfeifen (sogenannte Shishas) ist seit einigen Jahren bei jungen Erwachsenen stark im Trend. Wasserpfeifentabak kann in Deutschland legal vertrieben und erworben werden, allerdings muss der Tabak versteuert sein. Der Verkauf von Wasserpfeifentabak ist nur in einer geschlossenen Verpackung mit einem unversehrten Steuerzeichen zu dem dort aufgedruckten Kleinverkaufspreis zulässig. Wer eine Shisha-Bar mit importiertem Tabak betreiben will, sollte sich vorher beim Zoll über die geltende Rechtslage informieren. Neben den steuerrechtlichen Aspekten, gibt es auch lebensmittelrechtliche Vorschriften, die eingehalten werden müssen. Illegal gehandelter Tabak beinhaltet häufig Konservierungsstoffe, Aromen oder einen zu hohen Anteil am Befeuchtungsmittel Glycerin, die alle im Verdacht stehen, bei der Verbrennung krebsfördernde Stoffe freizusetzen. Die Gesundheitsbehörden warnen zudem vor der Gefahr einer schleichenden Vergiftung durch Kohlenmonoxid, wenn die Räumlichkeiten zu schlecht belüftet werden.
 http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121259/3631511

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