Die Bundesanwaltschaft hat gestern (7. Juni 2017) aufgrund eines
Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 24. Mai
2017
den 23-jährigen syrischen Staatsangehörigen Mohammed G.
in
Ostwestfalen durch Polizeibeamte des Bundeskriminalamtes festnehmen
lassen. Zudem wurde die Wohnung des Beschuldigten durchsucht.
Der
Beschuldigte Mohammed G. ist dringend verdächtig, sich als Mitglied an
der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS)
beteiligt (§ 129b Abs. 1, § 129a Abs. 1 StGB) zu haben.
In dem Haftbefehl wird dem Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Der
Beschuldigte reiste Anfang September 2015 nach Deutschland ein. Hier
angekommen agierte er als Kontaktperson zwischen der dem "IS"
zuzurechnenden Nachrichtenagentur A'MAQ und möglichen Attentätern der
Terrororganisation. Konkret stand Mohammed G. seit spätestens Mitte
September 2016 über soziale Medien in Kontakt mit einer Person, die am
11. Oktober 2016 in Schweden einen Brandanschlag auf ein schiitisches
Gemeindezentrum verübt haben soll. Einen Tag nach dem Anschlag verlangte
der Beschuldigte von seiner Kontaktperson eine persönliche Bekennung zu
deren Tat. Hintergrund hierfür war, dass A'MAQ ohne einen solchen
Beweis keine Meldung über den Anschlag veröffentlichen wollte. In der
Folge bekannte sich der "IS" in der von ihm veröffentlichen Zeitung "al
Naba" zu dem Anschlag. Daneben betreibt der Beschuldigte im Internet in
verschiedenen Chatgruppen Propaganda für den "IS".
Der
Beschuldigte ist heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs
vorgeführt worden, der ihm den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der
Untersuchungshaft angeordnet hat.
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/3655308
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