Tuesday, June 13, 2017

"Nur" Totschlag: Empörung um Asylwerber- Urteil

Dieses Ehrenmord- Urteil lässt in Deutschland die Wogen hochgehen: Ein muslimischer Asylwerber, der seine Frau brutal umgebracht hat, weil sie fremdgegangen sein soll, wurde in der Vorwoche "nur" wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft verurteilt. Von einem Skandal- Urteil ist die Rede. Der Täter habe "Strafrabatt", "kulturellen Rabatt" bzw. "Religions- Rabatt" bekommen, sind viele Menschen, unter ihnen auch teils hochrangige Politiker wie der bayrische Justizminister, überzeugt. Eine Juristin und Ehrenmord- Expertin kritisiert, das Gericht habe "einfach übernommen, was Koran- Recht sei", spricht zugleich aber von einem "schwierigen Fall".Mord oder Totschlag? Diese Frage hatte das Landgericht Cottbus im Bundesland Brandenburg im Fall des Asylwerbers Rashid D. zu klären. Der 32- jährige Tschetschene hatte im November des Vorjahres seine 27 Jahre alte Frau - die beiden waren erst im Mai 2016 mit fünf Kindern nach Deutschland gekommen - umgebracht. Die schrecklichen Details der Bluttat: 19- mal stach der Mann auf seine Gattin ein, warf sie dann aus dem Fenster, um ihr schließlich noch die Kehle durchzuschneiden. Alles aus Eifersucht, weil er überzeugt davon war, dass seine Angetraute in der neuen Heimat fremdging.Der zuständige Richter Frank Schollbach verurteilte Rashid D. nun aber nicht wegen Mordes, sondern nur wegen Totschlags zu 13 Jahren Haft. Das Urteil des Richters sorgt jetzt in Deutschland für eine Welle der Empörung. "Religions- Rabatt für den Moslem, der glaubte, seine Frau sei fremdgegangen - und deshalb habe er das Recht, sie zu töten?", empörte sich etwa die "Bild"- Zeitung. Entsetzt über die mildere Strafe für den Tschetschenen ist auch Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU), der in einer Reaktion betonte: "Religiöse und kulturelle Prägungen des Täters, die in fundamentalem Widerspruch zu unserer Rechtsordnung stehen, dürfen kein Anlass für eine Strafmilderung sein!" Bausback sprach von einer "lückenhaften Gesetzeslage". "Fassungslos" zeigte sich auch die deutsche Juristin Brigitta Biehl. Die Rechtsanwältin ist zweite Vorsitzende des Vereins Peri, der Menschen betreut, die von Zwangsheirat und Ehrenmord bedroht sind. Sie sagte gegenüber der "Welt": "Offenbar hat das Gericht unhinterfragt die Behauptung des Täters übernommen, der sagte, wenn eine Frau fremdgehe, dann habe der Mann das Recht, sie zu töten, denn das sei in Tschetschenien geltendes Recht und stehe so im Koran." Die Frage, die in diesem Zusammenhang also im Raum steht: Gibt es im Jahr 2017 "Strafrabatt" für zugewanderte Menschen aus einer Gesellschaft wie in diesem Fall der tschetschenischen, in der es Selbstjustiz wie Blutrache und Ehrenmorde gibt? Strafrechtler Wolfgang Mitsch von der Universität Potsdam stellte dazu gegenüber der "Bild" klar: "Auch wenn das Unbehagen auslösen mag: Der angestammte Kulturkreis einer Person spielt bei der Begehung einer Tat auf dem Gebiet des deutschen Strafrechts durchaus eine Rolle."

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